Wann benötige ich einen Energieausweis?

Energieausweis

Mit dem Energieausweis erhält ein künftiger Bewohner vor dem Einzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus eine Einschätzung, wie hoch der Energiebedarf voraussichtlich sein wird. Der Energieausweis ermöglicht auch Nicht-Fachleuten einen schnellen Überblick der Gebäudeeffizienz. Dazu wurden - äquivalent zu den Energieeffizienzklassen der Haushaltsgeräte-, Effizienzklassen von A+ bis H für Gebäude eingeführt.

Mit der Energieeinsparverordnung 2014 (Abgekürzt „EnEV 2014") wurden Energieausweise verpflichtend eingeführt. Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung im Bestand müssen dem potentiellen Nachmieter oder Eigentümer bereits zum Besichtigungstermin der Immobilie den Energieausweis vorlegen (zumindest in Kopie) und spätestens bei der Vertragsunterzeichnung auch den Energieausweis übergeben. Bei Neubauten muss der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes vorliegen, dafür trägt der Bauherr die Verantwortung.

Energieausweise sind über den Zeitraum von zehn Jahren gültig, dann wird ein neuer Energieausweis erforderlich.