Etwa 80 Prozent der Stadtwerke in Deutschland bieten seit vielen Jahren Energieberatung im Kundencenter, telefonisch, vor Ort und/oder online an. Dies zeigen die Ergebnisse der gemeinsamen Umfrage von VKU und ASEW zum Thema Energieeffizienz-Dienstleistungen, an der sich Anfang 2016 etwa 100 Unternehmen beteiligt haben.
Diese Energieberatungen werden von Stadtwerken als Alleinstellungsmerkmal zur überregionalen Energieversorgung gesehen, da die persönliche Beratung nur in räumlicher Nähe erfolgen kann. Die Erfahrungen der ASEW zeigen, dass die Energieberatung in Deutschland und insbesondere von Stadtwerken kein einheitliches und klar definiertes Produkt ist. Meist liegt der Fokus der kostenlosen Energieberatung auf den Kundenbedürfnissen – unabhängig davon, welchen Wert der Kunde für den Energieversorger hat.
Mit zunehmendem Kostendruck müssen sich Stadtwerke die Frage stellen, welche Leistungen sie in welchem Umfang den verschiedenen Kundengruppen wie etwa Privathaushalten anbieten. So sollte der Leistungsumfang der Energieberatung davon abhängen, ob es sich um einen mehr oder weniger werthaltigen Kunden handelt. Darüber hinaus wird die Energieberatung in der Regel kostenlos angeboten, aber der Wert der Beratung nicht hinreichend kommuniziert.
Definieren Sie Energieberatungsangebote, indem Sie die Zielgruppe, den Umfang und die Beratungsinhalte/-schwerpunkte festlegen. Legen Sie danach einen Wert für Ihre Energieberatungs-angebote fest, die dem tatsächlichen Aufwand entsprechen. Der Wert der Beratung kann nun in der Kundenkommunikation genutzt werden, auch wenn die Beratung kostenlos angeboten wird.
Es gibt für Stadtwerke verschiedene Möglichkeiten, wie die Energieberatung zusätzliche Erträge erwirtschaften kann:
Gute Erfahrungen werden von ASEW-Mitgliedsunternehmen mit dem Angebot von kostenpflichtigen Energieausweisen oder von Thermografie-Angeboten gemacht. Ein kostenpflichtiges Angebot von allgemeinen Energieberatungen, insbesondere an Privatkunden, wird dagegen wenig nachgefragt.
Das kostenlose Beratungsgespräch wird genutzt, um weitere Leistungen wie zum Beispiel PV-Pacht, den Einbau einer neuen Heizung oder Wallboxen zu verkaufen.
Zum 01.12.2017 wurden die beiden Förderprogramme Energieberatungen für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung für private Haushalte) und Energieberatung im Mittelstand (Energieaudit nach DIN 16247 für kleine und mittelständige Unternehmen) auch für Energieberater von Stadtwerken geöffnet (weitere Informationen zu den Förderprogrammen des BMWi finden sich auf der Seite des BAFA unter: https://www.bafa.de)
Es wird die Beratung und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans für das gesamte Wohngebäude gefördert. Von den anfallenden Beratungskosten werden 60 Prozent bezuschusst, jedoch höchstens 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
Die Energieberatung erfolgt auf Grundlage technischer Daten und einer Betriebsbesichtigung sowie anschließende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans. Zuschuss hier: Bis zu 80 Prozent des Beraterhonorars (netto), höchstens aber 6.000 Euro; für Unternehmen, deren jährliche Energiekosten unter 10.000 Euro liegen, höchstens 1.200 Euro.
Stadtwerke-Mitarbeiter, die eine geförderte Beratung durchführen möchten, benötigen eine dafür ausreichende Qualifikation. Eine gute Übersicht über die notwenige Anforderungen an die Qualifizierung finden Sie unter: https://www.energie-effizienz-experten.de/fileadmin/user_upload/Qualifizierte_Expertenliste_Landingpage/Uebersicht_Eintragung_WG.pdf
Bevor die erste bezuschusste Energieberatung durchgeführt werden kann, müssen sich Stadtwerke-Energieberater beim BAFA als Energieberater registrieren und die entsprechenden Nachweise übermitteln. Die Registrierung für das Förderprogramm erfolgt unter: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/content/registrierung.xhtml.
Im Anschluss müssen sich die Mitarbeiter außerdem noch auf dem Portal der Dena registrieren: https://www.energie-effizienz-experten.de/fuer-experten/.