(vom 26.04.2019) Die Landesregierungen von Bayern und Nordrhein-Westfalen haben einen neuen Anlauf für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen gemacht. In einem gemeinsamen Brief an die Bundesregierung fordern beide Bundesländer die schnelle Einführung steuerlicher Boni. Vorangebracht wird das Thema von den beiden Wirtschaftsministern Hubert Aiwanger und Andreas Pinkwart. Ansprechpartner
Dabei verweist der Bayer Aiwanger explizit auf den positiven Beitrag zur CO2-Bilanz, den die Sanierung des veralteten Gebäudebestandes leisten kann. „Dieses Energieeffizienzpotenzial gilt es jetzt auszuschöpfen“. Schon im letzten Monat hatten beide Bundesländer ein Eckpunktepapier zum Thema vorgelegt. Darin treten die beiden Landesregierungen „für eine technologieoffene und progressionsunabhängige steuerliche Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden“ ein. Bei einfachen Sanierungen sollen 20 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Anstreben eines Niedrigstenergiegebäudestandards sogar 30 Prozent über drei Jahre abgesetzt werden können.
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD hatten sich beide Parteien darauf geeinigt, die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen voranzubringen. Im aktuellen Haushaltsentwurf ist kein Budget für die steuerliche Förderung der Sanierung vorgesehen.
Torsten Brose
0221.931819-26
brose@asew.de
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