(vom 29.04.2019) In gut acht Monaten endet die Frist, in der das erste Re-Audit nach DIN EN 16247-1 spätestens erfolgen muss. Damit bleibt vielen Unternehmen noch etwas Zeit, um den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden. Das wiederum bietet Stadtwerken Ansätze für den Vertrieb entsprechender Leistungen. Kürzlich erst hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein Merkblatt für Energieaudits überarbeitet und ebenfalls einen angepassten Leitfaden zur Erstellung der Auditberichte veröffentlicht. Insbesondere sollte man die bereits in Ansätzen erkennbare Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung und Listung beim BAFA im Auge behalten. Ansprechpartner
Gerade im Lichte der sich abzeichnenden Novelle des EDL-G, die vermutlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird, ist es sinnvoll, die eigenen Kenntnisse vor dem nächsten Audit aufzufrischen. Die Novelle beinhaltet
Damit Energieauditoren auch mit diesen Anpassungen weiterhin gut gerüstet sind, unterstützen wir beim Thema Energieaudits mit dem ASEW-Kompaktseminar „Energieaudit 2019“ am 28. Mai 2019 in Burg. Die Teilnehmer frischen unter anderem ihr Wissen zum Energieauditprozess auf und diskutieren mögliche vertriebliche Ansätze für die neue Auditwelle.
Samy Gasmi
0221.931819-13
gasmi@asew.de
Energieaudits: Fortbildungspflicht für Auditoren
Regionalstrom: Infoseminar für Stadtwerke
Düren: Prepaid-Strom als White-Label
Herne: Pilotprojekt kontra Energiearmut
Solingen: E-mobile Akzente
Potsdam: Hilfe für Kunden insolventer Versorger
Delmenhorst: Neue Formen der Kundenkommunikation
Energiepolitik: Personaltableau ausgedünnt
Klimaschutz I: Kommt die CO2-Steuer?
Klimaschutz II: Klimakabinett soll Vorschläge liefern
Sperren: Mehr Milde angebracht?
Mobilität I: Ladestrom oftmals teurer als Benzin und Diesel
Mobilität II: Schlechte e-mobile Klimabilanz?
PV-Ausbau: Solaroffensive kontra Ausbaudeckel
Energetische Sanierung: Neuer Anlauf für steuerliche Förderung
Contracting & Digitalisierung im Fokus