(vom 15.04.2020) Eigentlich wollten sich Bund und Länder in einer Arbeitsgemeinschaft über dringend nötige Impulse für die Energiewende einigen. Im Kern soll es dabei um den Ausbau der regenerativen Erzeugungskapazitäten sowie die umstrittene Regelung zu Mindestabständen zwischen Windrädern und Wohnbebauung gehen. Doch die Arbeitsgruppe ist noch nicht einmal eingesetzt.
Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet heißt es dazu von der Bundesregierung, man werde das weitere energiepolitische Vorgehen „schnellstmöglich mit den Ländern und den Regierungsfraktionen klären“. Priorität räumt der Bund jedoch aktuell den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein.
Bereits am 12. März sollten die Ministerpräsidenten eigentlich einen Kompromiss zum Ausbau der erneuerbaren Energie finden – andernfalls ist die Erreichung des Ziels, den Ökostrom-Anteil am Strommix auf 65 Prozent bis 2030 zu heben, gefährdet. Der Kompromiss sollte als Basis für ein entsprechendes Gesetz dienen. Doch kurz zuvor hatten sich Union und SPD insbesondere über den im Klimakompromiss der Bundesregierung geplanten Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen zerstritten. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hatte dann die Einsetzung der Arbeitsgemeinschaft aus Bundesregierung, Ländern und Koalitionsfraktionen angekündigt.
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