EEG 2021: Koalition einigt sich

(vom 09.12.2020)

Die beiden Koalitionsparteien haben sich in Bezug auf strittige Punkte rund um die EEG-Novelle geeinigt. Der Bundestag hat die angepasste Fassung ders Gesetzentwurf heute bereits mit 357 Ja- zu 260 Nein-Stimmen und einer Enthaltung verabschiedet, der Bundesrat wird dem Beispiel wohl morgen folgen. Allerdings sollen einige Details, vor allem Zahlen zum Ausbaupfad für erneuerbare Energien und zum Klimaziel, erst im Frühjahr „nachbeschlossen“ werden.

Zur Novelle bietet die ASEW am 7. Januar 2021 ein für ASEW-Mitglieder kostenfreies Web-Seminar an.

Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung:

  • Zubau regenerativer Erzeugungsanlagen: Hier soll deutlich mehr zugebaut werden, als dies die Bundesregierung ursprünglich vorgesehen hatte. Die genauen Zahlen sollen bis Ende März 2021 vom Bundestag beschlossen werden. Vorab soll es dafür noch einmal eine Analyse der Netzkapazitäten geben.
  • Befreiung von der EEG-Anlage bei Eigenverbrauch: Die Grenze steigt hier von bislang geltenden 10 Kilowatt Leistung auf die auch von der EU empfohlene Grenze von 30 Kilowatt.
  • Post-EEG-Anlagen: Auch hier gibt es einige Änderungen. Ausgeförderte Solaranlagen sollen weiter ihren Strom einspeisen können, auch die Umlagebefreiung für den Eigenverbrauch bleibt. Es wird zudem keine Pflicht zum Einbau von intelligenten Messsystemen für Altanlagen geben. Diese Eckpunkte sind unbefristet.
  • Repowering bei Post-EEG-WEA: Für ausgeförderte Windanlagen sollen die Möglichkeiten von Repowering verbessert werden. Anlagen, die sich dennoch nicht ersetzen lassen, können sich im Jahr 2022 in einer eigenen Ausschreibung für eine Förderung bewerben.
  • iMS für Kleinanlagen: Das BMWi soll prüfen, ob die Ausrüstung mit intelligenten Messsystemen für neue Kleinanlagen wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist.
  • Finanzielle Beteiligung von Kommunen: Gewerbesteueranteile von EE-Anlagen sollen künftig auch dann in der Kommune bleiben, auf deren Gebiet die Anlage steht, wenn der Sitz der Betreibergesellschaft andernorts liegt. Das Modell wird zudem auch auf Solarparks ausgeweitet.
  • Bioenergie: Die Ausschreibungsmenge wird auf 600 Megawatt pro Jahr erhöht, bei Biomethan bleibt es allerdings bei 150 Megawatt. Kleine Bioenergieanlagen bis 500 Kilowatt Leistung erhalten eine etwas höhere Vergütung. Bei Biogasanlagen werden zudem die Flexibilitätsregeln abgesenkt.
  • innovative Anlagen: Für schwimmende Solaranlagen und solche auf landwirtschaftlichen Flächen sind Innovationsausschreibungen vorgesehen.
  • PV-Ausschreibungen: Für Solardachanlagen wird die Pflicht zur Teilnahme an einer Ausschreibung auf 750 Kilowatt angehoben. Optional soll die Teilnahme aber ab 300 Kilowatt möglich sein. Eigenverbrauch für Dachanlagen außerhalb der Ausschreibung bleibt möglich.
  • Mieterstrom: Dieser soll künftig auch bei Quartierslösungen möglich sein, auch sind Gewerbesteuerentlastungen für Vermieter vorgesehen.
  • Eichrechtskonformität bei Messkonzepten: Im Gegenzug für den Erhalt der EEG-Ausnahmen für Unternehmen wird die Verpflichtung zur Umsetzung eines eichrechtskonformen Messkonzepts um ein Jahr verlängert.

Von Seiten der SPD gab es zudem die Willensbekundung, im Zuge der Anpassung des EE-Ausbaupfads im ersten Quartal auch die Grundlagen der Finanzierung der EEG-Umlage zu reformieren. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Matthias Miersch sagte, das aktuelle System führe aufgrund der vielen Ausnahmen zu „Unwuchten“. Die SPD strebt ein haushaltsneutrales Finanzierungsmodell an.

Entfallen ist indes ein Ansatz, der kontrovers diskutiert wurde: Vor allem auf Drängen der Unionsparteien wird der Paragraph gestrichen, demzufolge die Errichtung von regenerativen Erzeugungsanlagen im öffentlichen Interesse läge und der öffentlichen Sicherheit diene.

www.bmwi.de

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