(vom 09.12.2020) Das Bundeswirtschaftsministerium hat Anfang Dezember Eckpunkte einer Übergangsregelung für Wasserstoffnetze veröffentlicht. Anders als von vielen Akteuren erhofft sehen die Eckpunkte keine bloße Einbeziehung der Wasserstoffnetze in die bestehende Regulierung der Erdgasnetze vor.
Das BMWi setzt stattdessen auf eine „Opt-in-Regel“. Nach dieser sollen die H-Netzbetreiber entscheiden, ob sie sich einer Netzregulierung unterwerfen. Sollten sie diese Option wählen, müssen die Wasserstoffnetze buchhalterisch von den Erdgasnetzen getrennt werden. Dies sieht das BMWi als zentral an, um etwa eine Quersubventionierung zwischen Erdgas- und Wasserstoffnetzen zu verhindern.
Diese Opt-in-Netzbetreiber müssen zudem das Netz und die Erzeugung strikt trennen. Darüber hinaus ist eine Beteiligung an der Produktion von Wasserstoff untersagt. Der Netzzugang muss diskriminierungsfrei bleiben, zudem fallen für das Wasserstoff- und das Erdgasnetz je unterschiedliche Entgelte an. Dabei werden die Entgelte für Wasserstoff ohne Anreizregulierung kostenreguliert. In der Begründung zur letzten Forderung heißt es, gemeinsame Entgelte seien bereits unionsrechtlich unzulässig.
Einen einheitlichen Netzentwicklungsplan wird es zunächst nicht geben. Dieser kommt von Seiten des BMWi frühestens ab 2024 in Betracht. Von Ministeriumsseite heißt es weiter, die bloße Ausweitung des Gasbegriffs sei für die Aufbauphase der Wasserstoffnetze nicht „passgenau“. Die Übergangsregelung soll so lange angewendet werden, bis die EU-Kommission exakte Regulierungsvorgaben macht.
Von der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) gibt es an diesen Eckpunkten deutliche Kritik. Der FNB Gas-Vorstandsvorsitzende Thomas Gößmann sagte in einem Pressegespräch, man müsse Erdgas- und Wasserstoffnetz „als Einheit verstehen“. Daher brauche es eine integrierte Netzplanung von Erdgas und Wasserstoff sowie eine gemeinsame Finanzierung. Der FNB Gas sieht zudem den Zeithorizont eher kritisch. Aufgrund der Kürze der Legislaturperiode sei die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung der BMWi-Vorschläge eher unwahrscheinlich, dazu „sind noch zu viele Dinge offen“.
Das BMWi will die Eckpunkte in einer gesonderten Veranstaltung den Verbänden offiziell vorstellen. Im Frühjahr sollen die Regelungen im Rahmen weiterer geplanter EnWG-Änderungen aus dem Stromsektor umgesetzt werden.
Am 13. Januar 2021 widmet sich die ASEW dem Thema Wasserstoff auch in einem frei zugänglichen, kostenfreien Erfahrungsaustausch.
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