(vom 09.12.2020) Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften ist Anfang Dezember in Kraft getreten. Die Novelle erhöht das Ausbauziel für Offshore-Windenergie von 15 auf 20 Gigawatt Leistung bis 2030. Im Jahr 2040 soll dann eine installierte Leistung von 40 Gigawatt erreicht werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zufolge baue Deutschland seine Vorreiterrolle im Bereich Windenergie auf See mit ambitionierten Ausbauzielen bis zum Jahr 2040 weiter aus. „Aufgrund der schnellen Technologieentwicklung, an der deutsche Unternehmen maßgeblich beteiligt sind, liefert Windenergie auf See immer preiswerteren grünen Strom und stellt einen wichtigen Pfeiler der deutschen und europäischen Energiewende dar.“
Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschleunige laut einer Mitteilung des BMWi die Errichtung der Windenergieanlagen und verzahne sie besser mit dem Netzausbau. Zudem werde das gerichtliche Verfahren beschleunigt, indem die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ausgeweitet wird. Mit dem Gesetz wird zudem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2020 umgesetzt und eine Ausgleichsregelung geschaffen, die eine Erstattung von Kosten für Flächenvoruntersuchungen ermöglicht.
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