(vom 14.02.2021) Die Bundesrepublik Deutschland und die Betreiber der deutschen Braunkohle-Kraftwerke (RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie) haben den Vertrag zur Beendigung der Braunkohleverstromung unterzeichnet. Grundlage dafür: Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, das die schrittweise Abschaltung aller Braunkohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 festlegt.
Energiestaatssekretär Andreas Feicht würdigte die Unterzeichnung als wichtigen Schritt für die Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Der Vertrag konstituiere einen Klageverzicht der Kraftwerksbetreiber, sichere Entschädigungszahlungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue und ermögliche dem Bund zudem, nötigenfalls alle Stilllegungsdaten nochmals um drei Jahre vorzuziehen. „So bleibt der energiepolitische Handlungsspielraum erhalten, auch bei eventuell schärferen Klimazielen in der Zukunft.“
Für die vorzeitige Stilllegung der Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung. Der größte Anteil davon geht an RWE mit 2,6 Milliarden Euro sowie LEAG mit 1,75 Milliarden Euro. Die Entschädigung wird in fünfzehn gleich großen jährlichen Tranchen ab Stilllegung ausgezahlt. Die Entschädigungszahlungen stehen noch unter beihilferechtlichem Vorbehalt der Europäischen Kommission.
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