(vom 14.02.2021) Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften, das Ende Januar den Bundestag passiert hatte, zugestimmt. Die Novelle schreibt vor allem Anfangs- und Endpunkte der vom Bund als vordinglich benannten Stromtrassen fest. Da die konkrete Trassenplanung unter anderem auf Ebene von Behörden der Bundesländer erfolgt, war eine Zustimmung des Bundesrates unumgänglich. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zufolge sei nun der Weg frei für den weiteren Ausbau des Stromübertragungsnetzes in Deutschland. Der Netzausbau sei insbesondere in Anbetracht der schrittweisen Abschaltung der Kohlekraftwerke und der verbleibenden Atomkraftwerke ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende.
Das Bundesbedarfsplangesetz beinhaltet hierfür folgende Regelungen:
Austauschen, Informieren, Netzwerken: Its time2connect!
E-Mobilität: Neuer Mustervertrag steht bereit
Hürth: Im Einsatz gegen „wilden“ Müll
Tübingen: Unterstützung bei kontaklosem Einkauf
Straubing: Ökostrom hilft einheimischen Arten
Ludwigsburg-Kornwestheim: Förderung für Ladekonzept
EnWG-Novelle: Regelung für Speicher & Wasserstoffnetze
Netzausbau: Bundesrat stimmt Novelle zu
Kohleausstieg: Vertrag unterzeichnet
Mobilität: Schnellladen dank Audi?
Stadtwerke 2030: Dienstleister statt Nur-Versorger
Smart Home: Potenzial noch nicht ausgereizt
Partnerveranstaltung: Contracting-Kompaktwissen für Praktiker