(vom 29.01.2019) Die Bundesregierung sieht weiterhin die Notwendigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Sie widerspricht damit einer Empfehlung im Sondergutachten der Monopolkommission „Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“. In der Stellungnahme des Bundes zum Sondergutachten heißt es, seit dessen Veröffentlichung im Oktober 2017 seien zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, die auch Empfehlungen der Kommission aufgegriffen hätten. In Bezug auf die Förderung erneuerbarer Energien konstatiert der Bund, aktuell führe das Preisniveau auf dem Strommarkt und im europäischen Emissionshandelssystem nicht zu Markterlösen, die einen rein marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien in ausreichendem Maß sicherstellten.
Grundsätzlich stimmt die Bundesregierung aber mit der Einschätzung der Monopolkommission überein, dass ein Hauptaugenmerk auf den Klimazielen auf europäischer und globaler Ebene liegen müsse. Nationale Ziele ergänzten die Beschreibung von Transformationspfaden. Auch bedürfe es zur Nutzung regenerativer Energien im Verkehr und bei der Wärmeerzeugung wirksamer Anreize. Grundsätzlich könne ein Instrument zur Bepreisung von Kohlendioxid dabei ein wirksames Mittel sein, um den Einsatz erneuerbarer Energien und die Sektorkopplung attraktiv zu machen.
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