(vom 28.07.2019) Die Europäische Kommission will Belgien beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verklagen. Anstoß dafür: Nicht eingehaltene EU-Vorschriften für den Elektrizitäts- und Gasmarkt. Wie die EU-Kommission mitteilte, gehe es konkret um die Umsetzung der Elektrizitäts- sowie der Gasrichtlinie. Beide sind Teil des dritten Energiepakets aus dem Jahr 2009.
Neben Regeln zum Unbundling binden diese Richtlinien etwa auch Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden. Belgien habe diese Vorschriften nicht vorschriftsmäßig umgesetzt. Insbesondere hat die belgische Regulierungsbehörde nicht die Befugnis erhalten, verbindliche Beschlüsse für die Energieunternehmen zu fassen. Bereits 2014 hatte die EU-Kommission ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien eingeleitet.
Unterdessen hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Verlängerung der Laufzeiten für die beiden belgischen Atomreaktoren Doel 1 und 2 gegen EU-Recht verstoße. Die entsprechende Genehmigung hätte demnach nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt werden dürfen. Die Richter entschieden jedoch zugleich, dass die Genehmigung im Fall „einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung“ vorübergehend aufrechterhalten werden kann. Gleichzeitig könnten dann nachträglich die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden.
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