EDL-G: Verabschiedung im Endspurt

(vom 28.06.2019)

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag heute früh die Novellierung des Energiedienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) beschlossen. Insbesondere für die Abwicklung periodischer Energieaudits sowie in Bezug auf die Grundlagen von Energieauditoren bringt die Novelle einige Veränderungen:

  • Ab sofort gilt eine Bagatellgrenze für Nicht-KMU, die erst ab einem Gesamtenergieverbrauch im Jahr von 500.000 Kilowattstunden einer vollen Auditpflicht unterliegen. Darunter ist eine Art Mini-Audit vorgesehen.
  • Über durchgeführte Energieaudits muss spätestens nach acht Wochen eine Mitteilung beim federführenden BAFA gemacht werden. Bei Verzug oder Säumnis drohen Bußgelder.
  • Energieauditoren müssen sich beim BAFA registrieren. Bei der Erstregistrierung ist der Nachweis entsprechender Kenntnisse zu erbringen.
  • Für Energieauditoren gilt zudem in Abständen von spätestens zwei Jahren eine Fortbildungspflicht im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten.

Für Nicht-KMU, darunter auch Stadtwerke, ist noch für dieses Jahr zu beachten: Sollte keine Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS vorliegen, steht spätestens bis zum 05. Dezember das Wiederholungsaudit nach DIN EN 16247-1 an.

Informationen zu den Neuerungen des EDL-G im Detail sowie zur Fortbildung von Energieberatern inklusive der 16 Unterrichtseinheiten bieten wir im ASEW-Seminar â€Energieaudit†am 19. und 20. November 2019 an.

Zudem können Energieberater über die ASEW auch die Qualifizierung für die Förderung des Programms „Energieberatung im Mittelstand“ erwerben. Energieaudits stehen im Fokus des Schulungsmoduls am 05. und 06. November 2019 in Dortmund. Die gesamte, 80 Unterrichtseinheiten umfassende Schulung ist Voraussetzung für den Antrag zur Aufnahme in die Energieeffizienz-Expertenliste des BAFA.

www.bundestag.de

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