(vom 28.06.2019) In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag heute früh die Novellierung des Energiedienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) beschlossen. Insbesondere für die Abwicklung periodischer Energieaudits sowie in Bezug auf die Grundlagen von Energieauditoren bringt die Novelle einige Veränderungen: Für Nicht-KMU, darunter auch Stadtwerke, ist noch für dieses Jahr zu beachten: Sollte keine Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS vorliegen, steht spätestens bis zum 05. Dezember das Wiederholungsaudit nach DIN EN 16247-1 an.
Informationen zu den Neuerungen des EDL-G im Detail sowie zur Fortbildung von Energieberatern inklusive der 16 Unterrichtseinheiten bieten wir im ASEW-Seminar â€Energieaudit†am 19. und 20. November 2019 an.
Zudem können Energieberater über die ASEW auch die Qualifizierung für die Förderung des Programms „Energieberatung im Mittelstand“ erwerben. Energieaudits stehen im Fokus des Schulungsmoduls am 05. und 06. November 2019 in Dortmund. Die gesamte, 80 Unterrichtseinheiten umfassende Schulung ist Voraussetzung für den Antrag zur Aufnahme in die Energieeffizienz-Expertenliste des BAFA.
ASEW intern: Veranstaltungen mit neuem Gesicht
Kundenbindung: Projektgemeinschaft in Gründung
Forschung: Energieaudits & E-Mobilität im Fokus
Köln: Neuer Player im Bereich E-Mobilität
Heidelberg: Erfolgreich mit iKWK
Bad Belzig: Vertriebskooperation mit Kabelnetzbetreiber
Reichenbach: Offene Türen für die Bürger
EDL-G: Verabschiedung im Endspurt
Mieterstrom: Anpassungen bereits geplant?
Mobilität: Mehr Ladepunkte beschlossen
Gebäudeenergiegesetz: Weiterhin überwiegend Kritik
Energiewende: Erneuerbare vor neuem Hoch
Gasversorgung: Gegenwind für LNG-Terminal
Umweltrat: Rat mit Vetorecht?