Mieterstrom: Anpassungen bereits geplant?

(vom 28.06.2019)

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will offenbar im Herbst Änderungen am Mieterstromgesetz vornehmen. Das sagte der Bundesminister den Koalitionsfraktionen in einem Brief zu. Der Hintergrund: Die 2017 geschaffene Mieterstromförderung hat die hohen Erwartungen an sie enttäuscht. Bisher wurden insgesamt 578 Anlagen mit einer Leistung von zusammen zwölf Megawatt auf der Basis der Förderung errichtet. Das Gesetz hat hier jedoch einen jährlichen geförderten Zubau im Umfang von 500 Megawattpeak ermöglicht. Altmaier räumte demzufolge ein, dass der Zubau hinter den Erwartungen geblieben sei. Seiner Ansicht nach könnte dies an „zu restriktiven Rahmenbedingungen für den Mieterstrom“ gelegen haben.

In dem Brief an die Fraktionen der Unionsparteien und der SPD sagte der Bundeswirtschaftminister zu, dass Ende September auf Grundlage des dann vorliegenden Evaluierungsberichts zum Mieterstromgesetz Rahmenbedingungen angepasst werden sollen. „Dabei werden wir insbesondere den räumlichen Zusammenhang, die Höhe der Vergütung, die Abschaffung der Anlagenzusammenfassung und das Lieferkettenmodell berücksichtigen“.

Das BMWi trägt hiermit vor allem Druck aus den Reihen der SPD Rechnung. Diese hatte in den Gesprächen zur Änderung des EDL-G auf eine Reform des Mieterstromgesetzes gedrungen. Die beiden SPD-Energiepolitiker Johann Saathoff und Timon Gremmels zeigten sich nach der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zufrieden: „Mit einem Fokus auf der dezentralen Stromerzeugung im Quartier, einer auskömmlichen Förderung von Mieterstrommodellen sowie weiteren Erleichterungen hat die SPD in den Eckpunkten zur Novelle ihre ganz konkreten Vorstellungen durchgesetzt - ein großer Schritt Richtung sozial gerechte Energiewende.“

 

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