Braunkohle: Einigung mit Kraftwerksbetreibern steht

(vom 18.06.2020)

Die Bundesregierung hat den Vertragsentwurf zum Ende der Braunkohleverstromung, der mit den Betreibern von Kraftwerken geschlossen werden soll, diskutiert und sich für die Unterzeichnung ausgesprochen. Vor der Unterzeichnung gilt es aber noch eine Hürde zu nehmen: Der Bundestag muss das Kohleausstiegsgesetz beschließen und damit verbunden dem Vertragsentwurf zustimmen. Zudem ist noch die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist trotzdem zuversichtlich und sieht den Vertragsentwurf als einen Meilenstein. „Damit steht fest: Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung planbar und wirtschaftlich vernünftig beenden. Zugleich gestalten wir den Strukturwandel in den betroffenen Regionen und schaffen Zukunftsperspektiven und neue Arbeitsplätze in Kohle-Regionen.“ Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze kann dem Entwurf viel Gutes abgewinnen: „Der Kohleausstieg wird jetzt konkret auf den Weg gebracht. Mit diesem Vertrag setzt die Bundesregierung die Ergebnisse der Kohlekommission um. Damit schaffen wir Planungssicherheit. Mir war wichtig, dass durch den Vertrag die umwelt- und klimapolitischen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Auch wird ausdrücklich ermöglicht, alle Kraftwerksabschaltungen nach 2030 um drei Jahre vorzuziehen, ohne dass dafür weitere Entschädigungen gezahlt werden müssen.“

Erst kurz davor hatte sich das Kabinett auch mit dem sogeannten Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen befasst. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu eine Formulierungshilfe erstellt, die das Kabinett verabschiedet hat. Auf dieser Basis können Bundestag und Bundesrat das Gesetz nun bis zur Sommerpause, die für beide am 4. Juli beginnt, beschließen.

Laut dem Bundeswirtschaftsminister zeige der Beschluss, dass sich der Bund um die betroffenen Kohleregionen kümmere. Bis zu 40 Milliarden Euro bis 2038 gäben den Kohleregionen und den Menschen vor Ort eine klare Zukunftsperspektive und sicherten so Arbeitsplätze. „Wir steigen bis 2038 aus der Kohle aus, tun dies aber verantwortungsvoll und mit aktiver Gestaltung des Strukturwandels in den Kohleregionen.“ Der Gesetzentwurf wurde vom Kabinett bereits im August 2019 verabschiedet.

Die beschlossene Formulierungshilfe setzt die Änderungen im Gesetzesentwurf um, welche die Koalitionsfraktionen beschlossen haben. Dazu gehört etwa die Aufteilung von bis zu 1,09 Milliarden Euro auf ausgewählte Steinkohlestandorte und eine Konkretisierung geplanter Verkehrsinfrastrukturprojekte. Das Strukturstärkungsgesetz setzt die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ um. Zur Unterstützung des Strukturwandels erhalten die Braunkohleregionen bis 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden. Euro für besonders bedeutsame Investitionen. Zudem unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 26 Milliarden Euro, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen.

www.bmwi.de
www.bmu.de

Braunkohle: Einigung mit Kraftwerksbetreibern steht


ASEW intern: Verstärkung für das ASEW-Team

Erfahrungsaustausch: LoRaWAN & IoT kommen an

Imagefilme: ASEW-Movie geht voran

WindNODE: Energiewende vor Ort nachspüren

Online-Tools: Bündelangebot ausgeweitet

Augsburg: Neues Mobilitätskonzept im Test

Göttingen: Ein Herz für die Kunst

Krefeld: Neue Mobilitäts-App kommt

Solingen: Vorbereitung auf trockenen Sommer

Celle: Erfolgreich mit Crowdfunding

Gebäudeenergiegesetz passiert Bundestag

Wasserstoff: Nationale Strategie verabschiedet

Braunkohle: Einigung mit Kraftwerksbetreibern steht

Batteriespeicher: Markt trotzt Krise

Energiebranche: Stellenabbau droht

Partnerveranstaltung zum Genehmigungsmanagement


zurück