Gebäudeenergiegesetz passiert Bundestag

(vom 18.06.2020)

Der Bundestag hat am 18. Juni 2020 den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Damit ist dessen Inkrafttreten greifbar nahe: Auch der Bundesrat wird sich voraussichtlich noch vor der Sommerpause, sprich in seiner nächsten, planmäßigen Plenarsitzung am 3. Juli, mit dem Entwurf befassen. Es handelt sich jedoch nicht um ein Zustimmungsgesetz.

Die wesentlichen Inhalte:

  • Definition des Niedrigstenergiegebäudes: Das Gebäudeenergiegesetz übernimmt die bereits in der EnEV vorgenommene Definition. Bei Neubauten gilt diese künftig als anzulegender Standard.
  • Einbindung erneuerbarer Energien: Der Wärme- & Kälteenergiebedarf von Neubauten muss zumindest anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt werden. So erzeugter Strom darf bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs ggf. abgezogen werden.
  • Aus für Ölheizungen: Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ggf. ausgetauscht werden; ab 2026 dürfen Öl-Heizkessel im Bestand nur ausnahmsweise neu eingebaut werden.
  • Energieausweise: Künftig ist der Energiebedarfsausweis die Regel. Diese sind im Bestand nach Sanierungen ebenfalls neu auszustellen.
  • Pflicht zur Energieberatung: Bei Sanierungsarbeiten an den Außenmauern von Wohngebäuden oder beim Verkauf muss der Eigentümer vor Beginn bzw. Abwicklung mit einem Energieberater des Verbraucherzentrale Bundesverbands sprechen.

Kurz vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs hatte sich die Koalition auch auf die Abschaffung des Solardeckels sowie die Abstandregel bei Windenergieanlagen geeinigt. Ersterem stimmten alle Fraktionen außer AfD und FDP zu, letzteres konnte nur auf die Stimmen der Koalition bauen.

Mit der Verabschiedung im Bundestag neigt sich ein fast dreieinhalbjähriges Ringen um dieses Gesetzesvorhaben dem Ende zu. Nötig wurde die Neuregelung, weil damit die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie in nationales Recht überführt wird.

Tiefergehend behandelt ein ASEW-Seminar am 2. September 2020 in Hannover die (Neu-)Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes.

www.bmwi.de

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