(vom 18.06.2020) Der Bundestag hat am 18. Juni 2020 den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Damit ist dessen Inkrafttreten greifbar nahe: Auch der Bundesrat wird sich voraussichtlich noch vor der Sommerpause, sprich in seiner nächsten, planmäßigen Plenarsitzung am 3. Juli, mit dem Entwurf befassen. Es handelt sich jedoch nicht um ein Zustimmungsgesetz. Kurz vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs hatte sich die Koalition auch auf die Abschaffung des Solardeckels sowie die Abstandregel bei Windenergieanlagen geeinigt. Ersterem stimmten alle Fraktionen außer AfD und FDP zu, letzteres konnte nur auf die Stimmen der Koalition bauen.
Die wesentlichen Inhalte:
Mit der Verabschiedung im Bundestag neigt sich ein fast dreieinhalbjähriges Ringen um dieses Gesetzesvorhaben dem Ende zu. Nötig wurde die Neuregelung, weil damit die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie in nationales Recht überführt wird.
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