Rollout intelligenter Messsysteme: OVG-Eilentscheidung als Einschnitt

(vom 14.03.2021)

Der Rollout intelligenter Messsysteme ist kaum richtig angelaufen, da wird er auch schon wieder gestoppt. Der Grund: Ein Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster. Diesen hatte ein Aachener Anbieter von Messsystemen erwirkt.

Zum Thema bietet die ASEW am 14. April ein Web-Seminar, bei dem unser Referent von BBH die Entscheidung einordnet.

Im Kern geht es um die sogenannte Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), derzufolge es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen auszurüsten. Nach Ansicht des OVG sei diese jedoch „voraussichtlich rechtswidrig“. Denn die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie seien hinsichtlich der Erfüllung der im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und in technischen Richtlinien normierten Interoperabilitätsanforderungen nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zertifiziert.

Die Messsysteme könnten auch nicht zertifiziert werden, weil sie die Interoperabilitätsanforderungen nicht erfüllten. Deshalb könnten unter anderem bei Betreibern von Erzeugungsanlagen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet werden müssen, keine intelligenten Messsysteme verbaut werden. Das OVG verweist explizit darauf, dass die dem BSI zustehende Kompetenz, technische Richtlinien entsprechend dem technischen Fortschritt abzuändern, nicht so weit gehe, gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen zu unterschreiten.

Der Partner der Kanzlei Becker Büttner Held, Dr. Jost Eder, verweist darauf, dass mit der OVG-Entscheidung ein klarer Rahmen für den Rollout intelligenter Messsysteme definiert sei: „Erst wenn diese auch ihren vollen Nutzen bringen, darf das BSI ihren Einbau verpflichtend anordnen.“ Sein Kollege Dr. Florian Wagner ergänzt: „Die Bedeutung der Entscheidung reicht weit über das aktuelle Verfahren hinaus: Auch bei einer überwiegend technisch geprägten Umsetzung von Gesetzen ist der Handlungsspielraum von Behörden nicht uferlos.“

Wie aber geht es nun weiter mit dem Rollout? Das BSI verweist in einer Stellungnahme darauf, dass die Eilentscheidung nur einen Aspekt betreffe. Noch stehe die zugrundeliegende Hauptsacheentscheidung durch das Verwaltungsgericht Köln aus. Auch vom Bundeswirtschaftsministerium kommen aktuell eher abwartende Signale. So sagte eine Sprecherin des BMWi dem IT-Portal golem.de, dass auch nach dieser Entscheidung der Rollout intelligenter und sicherer Messsysteme ein Kernbestandteil der Energiewende bleibe. „Dies wird auch von dem OVG Münster nicht in Frage gestellt. Es geht zukünftig darum, Verfahren weiter zu optimieren und gute Lösungen für die Energiewende zu finden.“

Konkret bedeutet die Entscheidung, dass das klageführende Unternehmen nun zunächst nicht mehr zum Einbau der vier bislang vom BSI zertifizierten Smart Meter Gateways verpflichtet sei. Auch müssen die Kunden, wo diese verbaut werden sollen, den Einbau vorläufig nicht mehr dulden und damit auch die mit Inbetriebnahme der Gateways anfallenden höheren Kosten pro Jahr nicht bezahlen. Abhilfe könnte nur eine Anpassung des zugrundeliegenden Messstellenbetriebsgesetzes schaffen. Die ist jedoch nicht in Sicht. Das Bundeswirtschaftsministerium jedenfalls ließ wenig Antrieb erkennen, den bislang geforderten technischen Rahmen für die Gateways aufzuweichen. Hinzu kommt, wie kürzlich der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) anmerkte, dass bislang zwischen BMWi und BSI noch nicht einmal geklärt sei, welche Standards genau die fehlenden Funktionen garantieren sollen. Zudem sei bislang auch kein Termin absehbar, wann diese Funktionen in den Gateways verfügbar werden.

www.bmwi.de

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