Photovoltaik: Solardeckel fällt, PV-Pflicht im Südwesten

(vom 15.05.2020)

Der Bundestag hat sich mit der sogenannten Mini-EEG-Novelle befasst – und den Entwurf der Bundesregierung verabschiedet. Damit wird das Privileg für Bürgerenergiegesellschaften, ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an den EEG-Ausschreibungen teilzunehmen, dauerhaft gestrichen. Für die Projektrealisierung bezuschlagter regenerativer Erzeugungsanlagen gilt zudem eine verlängerte Realisierungsfrist.

Der Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, den bei 52 Gigawatt kumulierter Leistung greifenden Solardeckel abzuschaffen, fand jedoch keine Mehrheit: Die Koalition stimmte gegen den Antrag. Jedoch einigten sich die drei Partner nur fünf Tage später darauf, den Solardeckel „unverzüglich“ abzuschaffen. Teil dieser „kleinen EEG-Novelle für Sofortmaßnahmen in der Coronakrise“ ist auch die Neuregelung für Abstände von Windrädern zu Wohnvierteln. Darum hatten insbesondere der CDU-Wirtschaftsflügel und die SPD heftig gerungen. Die Partner haben nun einen Kompromiss ausgehandelt. Zwar wird der 1000-Meter-Abstand der Anlagen bis zur nächsten „bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung“ zu Wohnzwecken im Baugesetzbuch festgeschrieben. Allerdings können die Bundesländer von diesem Wert abweichen.

Der Bundestag hat den parlamentarischen Prozess bereits initiiert: In einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschuss am 29. Mai haben dessen Mitglieder eine kurzfristig geänderte Vorlage zum Gebäudeenergiegesetz zur Kenntnis genommen. Den Entwurf des Artikelgesetzes haben die Fachpolitiker ergänzt. Diese sollen die umstrittenen Windkraftabstände im Baugesetzbuch an die Länder delegieren und den Solardeckel abschaffen. Bereits am 18. oder 19. Juni soll sich der Bundestag in 2. und 3. Lesung mit dem Gesetzespaket befassen.

Nach Berechnungen des Markt- und Wirtschaftsforschungsunternehmens EUPD Research hätte eine Beibehaltung des Förderdeckels deutliche Auswirkungen auf die Solarbranche. Diese beschäftigt in Deutschland 29.000 Menschen. EUPD Research untersucht zwei Entwicklungsszenarien. Das Basis-Szenario (Abschaffung des Deckels) führt zu einem deutlichen Wachstum der Beschäftigung. Rund 7.700 neue Arbeitsplätzen würden 2020 und 2021 geschaffen. Der Markt profitiere dabei nicht nur vom generellen Wachstumstrend, sondern auch von einem „Nachholeffekt“ der Corona-Krise. Das sogenannte Solardeckel-Szenario dagegen führt zu deutlichen Arbeitsplatzverlusten in der PV-Branche. Aufgrund der stark einbrechenden Neuinstallationen sinkt die Beschäftigtenzahl um über 18.000 im Jahr 2021.

Unterdessen will Baden-Württemberg bei der anstehenden Novelle des Klimaschutzgesetzes eine Photovoltaik-Pflicht einführen. Diese soll für alle Nicht-Wohngebäude gelten, die ab 2022 gebaut werden. Der Landtag soll das neue Klimaschutzgesetz noch vor der Sommerpause beschließen. Wie der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller betont, sei das Bundesland damit das erste, „in dem auf Neubauten im Nicht-Wohnbereich standardmäßig eine Solaranlage installiert wird“. Das sei zugleich innovativ und mutig. So werde Bauen modern und Klimaschutz zur Selbstverständlichkeit.

Pionier ist Baden-Württemberg hier allerdings nur dem zeitlichen Greifen des Gesetzes nach. Denn Hamburg hat bereits im Zuge seines neuen Klimaschutzgesetzes eine Verpflichtung zur Photovoltaik-Nutzung eingeführt. Diese greift jedoch erst ein Jahr später als die Regelung in Baden-Württemberg.

Untersteller wies dem pv magazine zufolge auf das enorme Flächenpotenzial hin, das es etwa auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern gebe. Aus seiner Sicht müsse jedoch auch über den Nichtwohnbereich hinaus eine allgemeine Photovoltaik-Pflicht eingeführt werden. Immerhin leiste Photovoltaik einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Sie schaffe und sichere zudem Arbeitsplätze.

Das neue baden-württembergische Klimaschutzgesetz beinhaltet darüber hinaus auch eine kommunale Wärmeplanung. Dazu werden rund 100 Städte und Kommunen, in denen etwa die Hälfte der Baden-Württemberger lebt, in die Pflicht genommen. Ziel ist ein höherer Anteil erneuerbarer Wärme, beispielsweise durch innovative Quartierskonzepte oder den Ausbau von Wärmenetzen.

Ansprechpartner
Gloria Schmidt
0221.931819-28
schmidt@asew.de

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