EEG 2021: Keine Bedenken durch EU-Kommission

(vom 29.04.2021)

Die Europäische Kommission hat keine beihilferechtlichen Bedenken gegen die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Damit können die Regelungen des Anfang des Jahres in Kraft getretenen EEG 2021 ab sofort angewendet werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zufolge schaffe die Entscheidung der EU-Kommission Rechtssicherheit für dringend erforderliche Investitionen. Ein zentrales Anliegen der laufenden Legislaturperiode sei damit erfolgreich zum Abschluss gebracht worden. „Wir setzen hierdurch ein klares Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien.“

Die Genehmigung umfasst die wesentlichen Teile des EEG 2021. Die Europäische Kommission hat zu einzelnen Regelungen des EEG 2021, beispielsweise der Regionalisierung der Erneuerbare-Energien-Förderung durch Südquoten, noch vertieften Prüfbedarf angemeldet. Zudem gibt es Regelungen, die erst noch durch Verordnung ausgestaltet werden müssen, so insbesondere die gesetzliche Vollbefreiung von der EEG-Umlage für Grünen Wasserstoff. Diese Regelungen sind deswegen nicht Teil der Genehmigung, sondern werden – auch auf deutschen Wunsch hin – in einem separaten Verfahren von der Kommission geprüft.

Nicht von der Genehmigung betroffen sind auch die erst letzte Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Erhöhungen der Ausschreibungsmengen für Wind an Land und Solar für das Jahr 2022. Die Bundesregierung hatte unter anderem beschlossen, die Anschlussförderung für ausgeförderte Windenergieanlagen an Land so weiterzuentwickeln, dass sie keiner gesonderten beihilferechtlichen Genehmigung bedarf, sondern unter den „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ gefasst werden kann.

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