Energiesammelgesetz: Kritik führt zu Anpassungen

(vom 26.11.2018)

Das Bundeskabinett hat den umstrittenen Entwurf des Energiesammelgesetzes verabschiedet. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zufolge stelle die Bundesregierung die zentralen Weichen für eine sicherere und bezahlbarere Energiewende: „Mit den Sonderausschreibungen kommen wir beim Ausbau der Erneuerbaren Energien noch schneller voran. Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz – NABEG – beschleunigen wir zugleich den Netzausbau.“ Nur über eine bezahlbare und sichere Energieversorgung könne der Bund weiter auf eine breite Zustimmung der Bevölkerung für die Energiewende bauen.

Im Zentrum des Gesetzentwurfs, der gebündelt verschiedene Gesetze, darunter unter anderem das EEG und das KWKG, ändert, steht die Anpassung der Vergütungssätze:

  • Für Neuanlagen sinkt die PV-Vergütung im Größensegment von 40 bis 750 kWp. Konkret soll die Vergütung von 11,09 auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Nach heftiger Kritik wurde der Gesetzentwurf hier bereits angepasst: Lediglich eine Senkung auf 8,9 Cent steht nun im Raum. Grund für die Anpassung: Abbau angeblicher Überförderung. 
  • Die EEG-Privilegierung für KWK-Neuanlagen wird weitgehend erhalten. Hiermit setzt der Bund einen beihilferechtlichen Kompromiss mit der Europäischen Kommission um. Künftig fallen für die Masse der betroffenen Anlagen lediglich 40 Prozent der EEG-Umlage an. Diese Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 greifen.

Kritik kam von verschiedenen Verbänden der Erneuerbaren-Branche: Dem Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy, Marcel Keiffenheim, zufolge mache der Entwurf aus dem Hause Altmaier Mieterstrom kaputt. Ähnliches ließ sich auch aus dem Hause Naturstrom AG vernehmen. Naturstrom-Vorstand Dr. Tim Meyer sagte, die vorgesehenen Kürzungen wären für Mieterstrom ein schwerer Schlag ins Kontor, noch bevor der Markt richtig Fahrt aufgenommen habe.

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) übt Kritik am Energiesammelgesetz. BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig sprach von einem „Anschlag auf die Energiewende“. Der Verband fordert, die Vergütungskürzung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zumindest zeitlich zu verschieben und zu strecken, um den Vertrauensschutz der Branche zu sichern. Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), Dr. Simone Peter, sagte, zwar bestehe im Ergebnis für Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zumindest bis zum Jahr 2021 eine gewisse Planungssicherheit, aber die mittel- bis langfristige Planung werde weiter herausgeschoben. „Leider wurde die Umsetzung des 65-Prozent-Ziels für Erneuerbare Energien für das Jahr 2030 vertagt, so dass es unklar bleibt, wie die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien konkret aussehen sollen“.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf unterdessen auch gegen Kritik aus dem Bundesrat verteidigt. In einer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung zur Bundesrats-Stellungnahme heißt es, mit dem Gesetz werde kurzfristig ein zusätzlicher Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele geleistet. Zudem würden bestimmte Regelungen bezüglich der Förderung von Solar- und KWK-Anlagen an EU-Recht angepasst. Der Bundesrat hat grundsätzlich eine fehlende Perspektive für das Erreichen des Ziels kritisiert, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Die Bundesländer bemängelten unter anderem auch, dass zum wiederholten Mal wichtige gesetzliche Neuregelungen unter Zeitdruck durchgesetzt werden sollen und weder den betroffenen politischen Stellen noch den Unternehmen und Verbänden ausreichend Zeit für Stellungnahmen und Beteiligung bleibe.

www.bundesregierung.de

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