(vom 26.11.2018) Die Bundesregierung hat, mit gut einem Jahr Verspätung, einen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht. Im zweiten Anlauf will der Bund damit die Anforderungen der EU-Gebäudeenergierichtlinie in nationales Recht überführen. Die Zeit drängt: Am 1. Januar 2019 muss die Richtlinie umgesetzt sein.
Das Gebäudeenergiegesetz soll die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz bündeln. Ziel ist dabei unter anderem, die Energieeffizienz im Gebäudebestand nach und nach zu erhöhen. Bis 2050 soll der Gebäudebestand in Deutschland klimaneutral sein und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte soll bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent steigen. Ein erster Anlauf war 2017 am Widerstand Bayerns bezüglich der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen gescheitert.
Der Gesetzentwurf ist nicht unumstritten. Insbesondere die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass der vorliegende Entwurf weit hinter den aus Klimaschutzsicht nötigen Anforderungen zurückbleibe. So würden heute die Sanierungsfälle von morgen gebaut. Insbesondere kritisiert die DUH, dass der „Niedrigstenergiegebäudestandard“ nicht ehrgeizig und vorausschauend genug definiert sei. Zudem enthalte der Gesetzentwurf zahlreiche Schlupflöcher, mit denen sich die ohnehin schon schwachen Effizienzanforderungen für Neubauten weiter aufweichen ließen. So werde abermals das Scheitern der klimapolitischen Ziele für 2050 manifestiert.
Ein Ansatz, um Effizienzpotenziale insbesondere in Bestandsgebäuden zu heben, sind Contractinglösungen. Der Markt ist vielfältig, einheitliche Standards, die einen einfachen Vergleich verschiedener Anbieter erlauben, gibt es kaum. Genau hier setzt das im Rahmen der europäischen Horizon 2020-Förderung finanzierte Forschungsprojekt QualitEE an, in das sich auch die ASEW als einer 12 Partnern einbringt. Ziel von QualitEE ist es, potenziellen Contracting-Kunden über die Standardisierung von Qualitätskriterien und die Institutionalisierung des Qualitätssicherungsprozesses für Dienstleister eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben.
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