(vom 15.11.2019) Der Bundestag hat das Klimaschutzgesetz beschlossen. Dieses sieht gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vor. Im Kern handelt es sich um die Ausführung der von den Koalitionsparteien ausgehandelten Maßnahmen, mit denen Deutschland die Klimaschutzziele für 2030 erfüllen soll. Laut Bundesumweltministerium ist Deutschland damit das erste Land, das sich einen verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gebe. Insbesondere hebt das federführende Ressort hervor, dass bei Abweichungen in einem Bereich automatisch ein „verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz“ greife. Auch das Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 werde erstmals gesetzlich verankert.
Laut Bundesumweltministerin Svenja Schulze werde das Herzstück des Klimaschutzprogramms nunmehr Gesetz. „Deutschland bekommt damit einen verbindlichen Klimaschutz-Fahrplan und klare Regeln. Klimaschutz wird endlich für alle verbindlich. Denn das Gesetz schreibt fest, wie viel CO2 in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Industrie jedes Jahr ausgestoßen werden darf.“ Mit dem Klimaschutzgesetz „werde jedes Ministerium zum Klimaschutzministerium“. Künftig werde regelmäßig kontrolliert, ob die Emissionen wie erwartet sinken. Andernfalls müsse das jeweils verantwortliche Ressort mit einem Sofortprogramm reagieren.
Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland wird zudem erstmals gesetzlich verankert. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel sei damit, so das Bundesumweltministerium, das klare Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten. Vereinbart wurde in diesem Rahmen auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss.
Für den CO2-Ausstoss in jedem einzelnen der definierten Sektoren gelten auf Basis des Klimaschutzgesetzes klare Sektorziele für jedes Jahr bis 2030. Diese Ziele und der Status Quo werden durch das Umweltbundesamt und einen unabhängigen Expertenrat überwacht. Sollte ein Bereich vom geforderten Reduktionspfad abweichen, verpflichtet das Gesetz die jeweils verantwortlichen Bundesressorts zu Sofortmaßnahmen.
Auch der Bundesrat hat dem Klimaschutzgesetz, bei dem es sich um ein Einspruchgesetz handelt, seine Zustimmung gegeben. Damit kann das Gesetz wahrscheinlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Umstritten sind aber die ebenfalls vom Bundestag verabchiedeten steuerrechtlichen Vorschriften rund um das Klimaschutzpaket. Diese fanden im Bundesrat keine Zustimmung. Die Länder riefen den Vermittlungsausschuss an, wo das Gesetz grundlegend überarbeitet werden soll. Konkret sind davon neben der Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer sowie der Mobilitätsprämie für Geringverdiener auch der reduzierte Mehrwertsteuersatz ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr, die Entlastungen für Wohneigentümer rund um energetische Sanierungsmaßnahmen sowie der vorgesehene besondere Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können, betroffen.
Die Länder fordern insbesondere eine andere Verteilung der finanziellen Lasten, die sich aus dem Klimapaket ergeben. Die Kritik hatten vor allem der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann und sein schleswig-holsteinischer Amtskollege Daniel Günther deutlich gemacht. Die Überweisung an den Vermittlungsausschuss wurde einstimmig beschlossen.
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