MaStR: Leitfaden für ASEW-Mitglieder

(vom 18.11.2019)

Die BNetzA bietet seit dem 31. Januar 2019 eine Plattform zur Datenerhebung rund um regenerative Erzeugungsanlagen und deren Betreiber: das Marktstammdatenregister (MaStR). Im MaStR werden seitdem zentral Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen gesammelt. Das Ziel: Bürokratieabbau.

Eine Unterstützung für den Registrierungsprozess und alle dabei auftauchenden Fragen bietet die ASEW ihren Mitgliedern: Den MaStR-Anwenderleitfaden. Dieser wurde von den Stadtwerken Bochum entwickelt und im Netzwerk mit anderen Stadtwerken sowie der Verbraucherzentrale NRW zusätzlich abgestimmt und geschärft. Insbesondere das Muster-Glossar und die Schritt-für-Schritt-Beschreibung des Anmeldeprozesses im MaStR macht den Leitfaden zu einem ebenso einfachen wie allgemein verständlich gehaltenen Werkzeug, um Herausforderungen im Registrierungsprozess schnell und effizient zu bewältigen.

Der Anwenderleitfaden fungiert als Hilfestellung für Stadtwerkekunden oder Anlagenbetreiber, damit diese die notwendigen Schritte zur Registrierung selbständig durchführen können. Die Handreichung bietet Stadtwerken darüber hinaus die Möglichkeit, sich als kompetenter Ansprechpartner rund um Fragen zur MaStR-Registrierung zu etablieren – und als solcher möglicherweise auftretende Probleme zu lösen. Mit diesem Service bietet sich zudem ein Anknüpfungspunkt, um Kontakte zu Anlagenbetreibern auf- bzw. auszubauen. Grundsätzlich besitzt dieser Service natürlich auch das Potenzial, als kostenpflichtige Leistung im Stadtwerke-Portfolio abgebildet zu werden. ASEW-Mitglieder erhalten den Leitfaden inklusive Anpassung mit Logo oder auf Wunsch auch als offene, frei anpassbare InDesign-Datei zu günstigen Konditionen.

Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden durch die Bündelung im MaStR künftig einfacher. Zudem erlaubt dies den Übertragungsnetzbetreibern einen unkomplizierteren Datenabgleich. Wichtig hierbei: Es besteht eine Registrierungspflicht für sämtliche Erzeugungsanlagen – auch dann, wenn diese keine Förderung erhalten. Hieraus entspringt zugleich eine Herausforderung: Denn die Anlagenbetreiber selbst besitzen eine Bringschuld, eine Informationspflicht seitens des MaStR bzw. der Bundesnetzagentur gibt es jedoch nicht! Gerade viele der klassischen Kleinanlagenbetreiber, sprich Kunden mit der PV-Anlage auf dem Dach des Eigenheims, dem Mikro-BHKW im Heizungskeller oder aber Gewerbebetriebe im Besitz einer Brennstoffzelle, wissen hiervon jedoch oftmals nichts – denn auch im Falle einer als Pachtmodell realisierten Erzeugungsanlage gibt es keine Pflicht seitens des Pachtgebers, die Pachtnehmer über die Registrierungspflicht zu informieren. Das führt bei diesen, oftmals regionalen Energieversorgern wie Stadtwerken, dazu, dass Beschwerden in den Kundencentern landen.

Damit liegt es auf der Hand, dass ein wenig Eigeninitiative in Hinblick auf die Registrierungspflicht für Stadtwerke-Kunden sich auszahlen kann: Diese freiwillige Dienstleistung dient unmittelbar der Kundenbindung! Das Potenzial, das sich hier eröffnet, geht darüber jedoch deutlich hinaus. Denn sämtliche Betreiber von PV-Anlagen im Netzgebiet stehen vor derselben Herausforderung. Es lohnt sich für Stadtwerke, auch in diese Richtung Fühler auszustrecken und das Gespräch zu suchen. Gerade diese Gruppe bietet gute Ansatzpunkte, eigene Dienstleistungen zu positionieren und Cross-Selling-Strategien anzuwenden. Ein weiterer Ansatzpunkt: Die Registrierung im MaStR muss nicht persönlich durch den Anlagenbetreiber/-besitzer durchgeführt werden. Dies kann durchaus auch eine „bevollmächtigte Person“ übernehmen – was wiederum ein guter Zusatzservice etwa von Pacht- oder Contractinggebern sein kann.

Sorgfalt ist hierbei dringend angeraten – insbesondere in Hinblick auf die Fristen für eine Registrierung. Diese läuft für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betreib gingen, noch bis zum 31. Juli 2021. Bei Nichterfüllen der Registrierungspflicht drohen Konsequenzen: Der Zahlungsanspruch etwa der EEG-Förderung kann dann verloren gehen.

Ansprechpartner
Karl Weber
0221.931819-24
weber@asew.de

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