(vom 22.11.2020) Der Atomausstieg, den die Bundesregierung 2011 nach dem GAU von Fukushima verkündete, hat ein langes Nachspiel. Vor dem Bundesverfassungsgericht konnte sich der schwedische Konzern Vattenfall gegen die Bundesregierung durchsetzen. Erneut durchsetzen, um genau zu sein: Das Verfassungsgericht urteilte, dass dem Konzern Ausgleichszahlungen zustehen. Diese hat die Bundesregierung immer noch nicht beschlossen, obwohl bereits vor vier Jahren ein entsprechendes Urteil zugunsten Vattenfalls fiel. Konkret geht es dabei um die AKW Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich.
Im Fokus des Prozesses, der dem Urteil vorausging, steht die Umsetzung der 16. Atomgesetz-Novelle von 2018; diese ist bis dato noch nicht in Kraft getreten. Sie sieht ein komplexes Verfahren vor, das eine Entschädigung ab 2023 vorsieht, wenn das letzte deutsche AKW vom Netz geht. Eine konkrete Entschädigungssumme wird nicht festgelegt, aber das Verfahren dahin. Danach soll Vattenfall die noch nicht ausgereizten Laufzeiten an mögliche andere AKW verkaufen. Vattenfall betonte in der Klage, die Bundesregierung habe damit ein Verfahren gewählt, das laut Bundesverfassungsgericht nicht möglich ist, da der Markt nicht funktioniert.
Der Erste Senat, der im Fall entschied, machte deutlich, dass die geplanten Regelungen nicht für eine angemessene Entschädigung taugten. Die Voraussetzungen seien unklar geregelt. Auch könne die Gesetzeslage zu einer doppelten Kürzung der Ansprüche führen. Denn die Novelle sei auch wegen formaler Mängel bisher nicht in Kraft getreten: Es fehle die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission. Der Bund habe somit seine Pflicht, bis Mitte 2018 eine Neuregelung zu schaffen, nicht erfüllt. „Der Gesetzgeber ist daher im Ergebnis weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet“.
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