(vom 28.10.2019) Die von der EU-Energieagentur Acer auf Antrag der Bundesnetzagentur angeordnete Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone am 1. Oktober 2018 ist rechtswidrig erfolgt. Dieses Urteil fällte das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg. Es gibt damit den österreichischen Klägerinnen, der E-Control und heimischen Übertragungsnetzbetreibern, Recht.
Begründet wird das Urteil mit einem Formalfehler. Die im slowenischen Ljubljana ansässige Acer habe einen Antrag der E-Control auf Beibehaltung der gemeinsamen Strompreiszone entgegen der Verfahrensvorschriften unberücksichtigt gelassen und dadurch ihre Zuständigkeit verloren.
Der Grund für die Klage der Verbund-Tochter APG und der Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH auf Erhaltung des Strombinnenmarktes: Durch die Aufteilung der Strompreiszone sind österreichischen Haushalten und der Industrie laut der Österreichischen Energieagentur bisher rund 220 Millionen Euro an Mehrkosten entstanden. Verbund-Chef Wolfgang Anzengruber hatte vorige Woche erneut gewarnt, das sei auch eine Bedrohung für den Wirtschaftsstandort Österreich. Ende September hatte der österreichische Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) ein Aufbrechen als „nicht sinnvoll“ bezeichnet und gemeint: „Wir versuchen das mit Deutschland zu verhindern“.
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