Mieterstromgesetz: Erwartungen nicht erfüllt

(vom 28.10.2019)

Das Geschäftsfeld Mieterstrom ist eine Art Hoffnungsträger, lässt sich doch viel Kundenpotenzial durch ein attraktives Angebot heben. Allein: Noch kommt Mieterstrom in Deutschland nicht recht voran. Darauf deuten zumindest die Zahlen hinsichtlich der Förderung über das Mieterstromgesetz hin. Wie das Bundeswirtschaftsministerium im Mieterstrombericht darlegt, bleibt Mieterstrom weit hinter den Erwartungen zurück. Bis Anfang Juli wurden insgesamt 677 Anlagen mit einer kumulierten Leistung von knapp 14 Megawatt für die Förderung erfasst. Damit kratzt diese noch nicht einmal am Deckel, der eine Förderung bis zum Erreichen von 500 Megawatt vorsieht.

Laut BMWi sei der Mieterstromzuschlag angesichts der hohen Kosten dieser Vermarktungsform aktuell zu niedrig, um deutliche Investitionsanreize zu setzen. Die geltenden Regeln der Anlagenzusammenfassung hätten zusätzlich negative Auswirkungen. Der Mieterstrombericht schlägt denn auch Verbesserungen vor. Dazu gehören unter anderem eine Anhebung der Vergütung, die Präzisierung der aktuellen Regelungen zur Anlagenzusammenfassung, Nachjustierungen bei der Kopplung der Vergütung an die Festvergütung sowie eine Klarstellung der Zulässigkeit des Lieferkettenmodells.

Das BMWi will dazu noch im Herbst einen entsprechenden Vorschlag zu Anpassungen der Rahmenbedingungen vorlegen.

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