(vom 30.09.2020) Das Brennstoff-Emissionshandels-Gesetz (BEHG) wird Preisanpassungen bei Erdgas und Wärme ab 2021 nach sich ziehen. Das führt zu einer erhöhten Kündigungsquote bei Energievertrieben. Wichtig ist deshalb, die Einführung des CO2-Preises frühzeitig mit positiven Botschaften zu begleiten. Dabei unterstützt die ASEW Stadtwerke: Ein Beispiel: Die Klimaneutralstellung eines bestehenden Erdgasproduktes lässt sich elegant und unkompliziert mit den neuen BEHG-Abgaben verbinden: Ein Kunde mit 20.000 kWh Erdgasverbrauch pro Jahr etwa kann bereits ab etwa 10 Euro pro Jahr klimaneutral gestellt werden. Die Botschaft an Ihre Kunden: „Durch den CO2-Preis zahlen Sie zwar mehr (125 Euro pro Jahr), dafür erhalten Sie von uns ein klimaneutrales Produkt.“ Ansprechpartner
Die ASEW unterstützt darüber hinaus dabei, das Profil als regional verwurzeltes Unternehmen zu schärfen. Beispielsweise begleiten wir die Implementierung eines eigenen Regionalstromprodukts und Ihr Marketing bei dessen Bewerbung.
Auch die 2021 beginnende Post-EEG-Phase behalten wir für Sie im Blick: Unser Workshop Post-EEG hilft, den aktuellen Stand einer möglichen Folgeförderung sowie potenzielle Geschäftsfelder aufzuzeigen.
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Kara Hoffmann
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hoffmann@asew.de
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