Mieterstrom-Konzepte sind in aller Munde. Dank der Versorgung über BHKW- und/oder PV-Anlagen im Objekt selbst können so neben Eigentümern erstmals auch Mieter an der Energiewende teilnehmen, indem sie dezentral produzierten Strom beziehen (vom Dach oder aus dem Keller).
Anbieter dieser Konzepte bzw. der speziellen Mieterstromtarife sind häufig die lokalen Energieversorger oder Stadtwerke. Diese kooperieren etwa mit Genossenschaften oder der örtlichen Wohnungswirtschaft, um die Energiewende vor Ort voranzutreiben. Dabei übernehmen Stadtwerke bei Bedarf sämtliche Arbeitsschritte von der Konzepterstellung bis hin zur Montage, Installation und anschließenden Betriebsführung der PV-Anlage oder des BHKW.
Mieter haben dabei keinen Aufwand oder Kosten, sie profitieren sogar vom günstigeren Stromangebot. Der Vermieter kann eine Attraktivitätssteigerung seiner Immobilie verbuchen, unter gewissen Umständen kann er aber auch dem gesetzlichen Rahmen etwa die Vorgaben der geltenden EnEV entsprechen.
Sarah Scholz (M.Sc.)
Projektmanagerin Geschäftsfeldentwicklung
Contracting
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Mieterstrom-Projekte mit einem hohen Eigenverbrauchsanteil sind auch unter den Gegebenheiten des 2017 novellierten KWKG 2016 sowie des ebenfalls in diesem Jahr angepassten EEG 2017 wirtschaftlich. Das Mieterstromgesetz hat dem Markt wichtige Impuls gegeben und Mieterstrommodelle mit PV-Anlagen noch stärker im Markt verankert.