Am 1. Januar 2021 beginnt die Post-EEG-Ära. Dann endet die 20jährige Frist, während der die ersten EEG-Anlagen gefördert wurden. Ab da fallen mit jedem Jahr mehr und mehr Anlagen aus der Förderung heraus – Anlagen, die weiterhin Energie erzeugen und das auch noch jahrelang können, eine wirtschaftliche Perspektive vorausgesetzt.
Das Jahr 1 der Post-EEG-Förderung sieht noch recht undramatisch aus: Etwa 19.000 Erzeugungsanlagen fallen dann aus der Förderung, zumeist Aufdachanlagen im Leistungssegment bis 7 Kilowattpeak. Bis 2025 werden das jedoch bereits rund 130.000 Anlagen mit einer kumulierten Leistung von einem Gigawattpeak sein. Binnen zehn Jahren werden dann bereits mehr als 630.000 Anlagen ihr Förderende erreichen.
Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2050 einen Anteil regenerativer Energien am Bruttostromverbrauch von 80 Prozent und bei den Treibhausgasemissionen eine Reduktion um 95 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu erreichen. Das lässt sich aber kaum realisieren, wenn zu einem schwächelnden Zubau ältere Anlagen zurückgebaut werden.
Auch die vornehmlich privaten Anlagenbetreiber sind daran interessiert, ihre Anlage, die noch viele Jahre weiterbetrieben werden können, nicht vom Netz zu nehmen. Beide Zweige kommen so zusammen und schaffen ein günstiges Umfeld, um die Post-EEG-Anlagen als wichtigen Bestandteil der erneuerbaren Erzeugungskapazität zu erhalten.
Während nun die Vermarktung von größeren Erzeugungsanlagen meist gut über PPAs – die ASEW bietet hierfür übrigens einen kostenfreien Mustervertrag an – abgebildet werden kann, kommen für PV-Kleinanlagen, also dem Segment bis zu einer Größe von zehn Kilowattpeak, Fragen auf:
Energieversorger können und sollten sich als Experten für den Weiterbetrieb der Post-EEG-Anlagen positionieren. In einem ersten Schritt kann das über die Beratung von regionalen Anlagenbetreibern erfolgen, die auch entsprechende eigene Produkte, z.B. die technische Prüfung und Wartung der Anlage, die Nachrüstung eines Heimspeichers oder auch e-mobile Ansätze wie die Einrüstung einer Wallbox, beinhalten kann.
Ein möglicher Ansatz ist auch die Entwicklung neuer, maßgeschneiderter Post-EEG-Angebote. Das reicht vom Regionalstromtarif über einen Stromabnahmevertrag für Altanlagen (gerne auch in Kombination mit einem Öko- oder Regionalstromtarif) bis zu einem Cloud-Tarif.
Eine Herausforderung ergibt sich hierbei aus dem Unbundling: Stadtwerke sind nicht befugt, Anlagenbetreiber zu kontaktieren. Lediglich der Netzbetreiber hat Informationen über die Anlagen und darf Betreiber kontaktieren.
Erstes Ziel der Stadtwerke sollte sein, die Anlagenbetreiber über die im EEG 2021 vorhandenen Weiterbetriebsmöglichkeiten zu informieren und nicht alleine „im Regen stehen zu lassen“. Damit wird gegenüber dem Kunden bereits ein positives Image transportiert, auf dem sich später aufbauen lässt.
Als guter Ansatz hat sich eine regionale Informationsveranstaltung erwiesen, den mehrere Stadtwerke aus dem ASEW-Netzwerk gewählt haben. Dieser kann sowohl als klassischer Vor-Ort-Termin (i.d.R. am späten Nachmittag oder frühen Abend) oder aber als Web-Meeting erfolgen.
Als Stadtwerk sollte man in jedem Fall als sichtbarer Akteur auftreten und sich so auch gegenüber „neuen“ Anbietern (etwa Direktvermarktern mit einem virtuellen Kraftwerk) positionieren. Kunden ist in jedem Fall die regionale Verankerung der Stadtwerke sehr wichtig. Auch die Kopplung an einen Öko- oder Regionalstrom ist ein bedeutender Standortvorteil.
Zwar gibt es bisher nur vereinzelte Anfragen zu Post-EEG-Anlagen, jedoch werden diese perspektivisch, insbesondere ab dem Jahr 2025, zunehmen.
Die ASEW bietet ein Infopaket zum Thema Post-EEG & PV-Kleinanlagen. Dieses besteht aus einem
Darüber hinaus können ASEW-Mitglieder auf Musterverträgen zugreifen:
Der Workshop Post-EEG stellt eine Einführung in die Thematik dar und initiiert die Entwicklung möglicher Produkte/Dienstleistungen für Post-EEG-Anlagen; der Workshop lässt sich auch gut mit Regionalstrom- oder Photovoltaik-Themen kombinieren.