2021 werden erste EEG-Anlagen den Anspruch auf die Zahlung der EEG-Vergütung verlieren. Die Änderungen des Status dieser sogenannten „Post-EEG-Anlagen“ bringt nicht nur Veränderungen für die Betreiber. Ebenfalls müssen Energieversorger und Netzbetreiber sich auf die neue Situation einstellen. Dies umfasst rechtliche Aspekte, neue Lösungen im Bereich der Energiedienstleistungen als auch Plattformlösungen für die Vermarktung der Energie. Zudem sollte die Möglichkeit genutzt werden ein Angebot für Regionalstromprodukte oder eine „Energie-Community“ zu schaffen.
Auftaktsitzung: 30. Januar, Köln
Zweite Sitzung: 27. März, Köln
Dritte Sitzung: 09./10. Juli, Köln
Karl Weber (M.Eng.)
Projektmanager Geschäftsfeldentwicklung
Contracting
Telefon: 0221 / 931819 -24