Energieeffizienz: EnEffG-Novelle passiert Kabinett

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEffG) beschlossen. Nötig war das, weil mit den Anpassungen im EnEffG die EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt wird. Laut der Bundesregierung werden damit zugleich Vereinfachungen umgesetzt und Bürokratie reduziert.

Laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche setze der Bund fortan auf  „zielgerichtete statt auf pauschale Vorgaben und konzentriere[…] verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe.“ Für die Wirtschaft schlage eine deutliche Entlastung von mehr als 3 Milliarden Euro zu Buche. Unter anderem greife die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden pro Jahr. Praxisnahe Regeln für Rechenzentren schafften die Voraussetzungen für digitale Souveränität und wirtschaftliches Wachstum.

Im Detail wurden unter anderem folgende Änderungen beschlossen:

  • Die Verpflichtungen im Bereich Abwärme für Unternehmen werden entbürokratisiert und angepasst. So entfällt die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen. Die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotentialen wird auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert.
  • Die Mindesteffizienzanforderungen an Rechenzentren werden pragmatischer ausgestaltet, indem etwa für bestehende Rechenzentren die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität moderat angehoben werden und für neue Rechenzentren die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert wird.
  • Die Frist, bis zu der die Betreiber von Rechenzentren den Stromverbrauch in ihren Rechenzentren bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien decken müssen, wird um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verlängert.
  • Zudem wird die gesetzliche Vorgabe zur Nutzung von Abwärme flexibler ausgestaltet. Abwärme muss nur dann genutzt werden, wenn ein Wärmenetz vorhanden ist. Die Regelungen setzen damit Teile der nationalen Rechenzentrumsstrategie um.
  • Die Formulierung der Energieeffizienzziele wurde an die europäischen Vorgaben angeglichen.