Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Allgemeiner Teil

Geltungsbereich Die folgenden AGB gelten für alle unten aufgeführten Leistungen, speziell ASEW-Workshops sowie Mustervorlagen und Erklärfilme (im Folgenden zusammenfassend als Medien bezeichnet). Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB ausschließlich und in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des ASEW-Mitgliedsunternehmens werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil und finden nur Anwendung, wenn die ASEW ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Soweit in diesen AGB nicht anders vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zu besonderen Anlässen kann durch die ASEW auch Nicht-Mitgliedsunternehmen der Zugang zu den ASEW-Leistungen zwecks Anbahnung einer ASEW-Mitgliedschaft gewährt werden. In diesen Fällen gelten die gleichen AGB wie für ASEW-Mitglieder. Urheberrecht Das ASEW-Mitgliedsunternehmen erhält mit Vertragsabschluss das Recht, die zur Verfügung gestellten Medien selbst zu nutzen. Die Weitergabe der von der ASEW zur Verfügung gestellten Medien, egal ob in Gänze oder von Teilen, an Personen außerhalb des ASEW-Mitgliedsunternehmens sowie an andere Stadtwerke oder Institutionen ist nicht gestattet. Haftung Alle von der ASEW zur Verfügung gestellten Medien wurden mit größter Sorgfalt entwickelt. Gleichwohl übernimmt die ASEW aufgrund ständiger Veränderungen und Fortbildung des Rechts sowie der zum Teil uneinheitlichen Rechtsprechung der zuständigen Gerichte für den rechtlichen Bestand der Inhalte und der Vertragsklauseln in den Musterverträgen keine Haftung, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Die von der ASEW zur Verfügung gestellten Medien dienen als Grundlage und zur eigenverantwortlichen Nutzung. Vor deren Verwendung sind diese daher immer auf den Einzelfall zu prüfen und ggf. anzupassen. Für die Anpassung der Mustervertragswerke auf den Einzelfall empfehlen wir dringend die Hinzuziehung eines Rechtsberaters. Bei verursachten Schäden haftet die ASEW bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die ASEW und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die das ASEW-Mitgliedsunternehmen vertrauen darf. Eine Haftung der ASEW für vom ASEW-Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellte Informationen, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser, ist ausgeschlossen. Die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung möglicher Empfehlungen der ASEW liegt allein beim Mitgliedsunternehmen. Die ASEW trifft keine unternehmerischen Entscheidungen. Datenspeicherung Die ASEW wird zur Durchführung des Vertrages auftragsbezogene Informationen und Daten in elektronisch verwalteter Form speichern und nutzen, sofern dies erforderlich ist. Hierfür gelten im Übrigen unsere allgemeinen Grundsätze zur Datensicherheit und zum Datenschutz, die unter www.asew.de/datenschutz einsehbar sind. Generell geht die ASEW dabei davon aus, dass dies zur rationelleren Gestaltung des innerbetrieblichen Ablaufs beiträgt. Kommunikation Die Kommunikation erfolgt direkt zwischen den Ansprechpartnern mittels Telefon, Web-Konferenz, E-Mail und/oder Briefpost. Sollte die Kommunikation mittels E-Mail erfolgen, wird keine Vertragspartei Ansprüche aus dem Umstand geltend machen, dass E-Mails einschließlich Anhänge von Dritten gelesen, verändert oder verfälscht werden, verloren gehen oder mit Viren befallen sind. Vereinbarungen über Verschlüsselungstechniken u.ä. werden die Parteien gesondert treffen. Soweit gewünscht, leitet die ASEW dem ASEW-Mitgliedsunternehmen ihr Arbeitsergebnis z.B. eines Workshops in elektronischer Form zu. Verbindlich ist gleichwohl allein die dem ASEW- Mitgliedsunternehmen von der ASEW zugeleitete schriftliche und unterzeichnete Fassung des Arbeitsergebnisses. Vertraulichkeit Die ASEW-Mitgliedsunternehmen und die ASEW verpflichten sich, bezüglich aller ihnen während der Nutzung der ASEW-Angebote bekannt gewordenen Informationen und Daten Stillschweigen zu bewahren. Hiervon ausgenommen sind allgemein zugängliche Informationen und Daten, soweit diese nicht durch Verstoß gegen diese Bestimmung allgemein zugänglich gemacht wurden oder dies im besonderen Teil anders geregelt ist. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Verbreitung aller zusammenhängenden Dokumente und Informationen außerhalb des Unternehmens des Mitgliedsunternehmens und bleibt auch nach Beendigung des grundlegenden Vertragsverhältnisses/der Leistungserbringung für einen Zeitraum von zwei Jahren bestehen. Die ASEW behält sich vor, die ihr während der Vorbereitung und im Verlauf der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen und Daten für eigene Zwecke zu nutzen. Referenz Das ASEW-Mitgliedsunternehmen gestattet der ASEW widerruflich, seinen Namen und sein Logo als Referenz für die bestelle Leistung in ASEW-Broschüren und ASEW-Publikationen und gegenüber potenziellen neuen Auftraggebern zu nutzen und öffentlich darzustellen. Vertrauliche Informationen sind hiervor ausgeschlossen. Dafür muss der ASEW das Unternehmenslogo des ASEW- Mitgliedsunternehmen möglichst in Form einer Vektorgrafik bereitgestellt werden. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Köln.

Besonderer Teil

ASEW-Workshops

Vertragsschluss Der Vertrag kommt durch die Annahme des von der ASEW mittels E-Mail unterbreiteten Angebots zur Durchführung des Workshops zustande. Die Annahme hat mittels Versand des Anmeldeformulars auf der ASEW-Webseite zu erfolgen. Durchführung des Workshops Nach Vertragsschluss stimmen die Parteien zeitnah einen Termin zur Durchführung des Workshops ab. Die Durchführung des Workshops erfolgt in der Regel durch Mitarbeiter der ASEW. Bei Bedarf werden zusätzlich geeignete Experten eingesetzt. Preis und sonstige Aufwendungen Es gilt der in der Angebots-Mail der ASEW für die Durchführung des Workshops genannte Preis. Die Teilnahme an den ASEW-Workshops ist dabei auf die Mitarbeiter des ASEW-Mitgliedsunternehmens beschränkt. Der Preis versteht sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Daneben werden entstehende Reise- und ggf. Übernachtungskosten auf Nachweis und nach Aufwand abgerechnet, soweit sie angemessen sind (Fahrtkosten bei Benutzung eines eigenen PKW mit 0,30 €/km, Bahnticket 2. Klasse oder mit Bahncard-Rabatt das Bahnticket 1. Klasse, Flugticket 2. Klasse). Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlung Die Zahlung erfolgt nach Durchführung des Workshops. Der vereinbarte Preis nebst Reise- und Übernachtungskosten wird mit Zugang der Rechnung fällig. Die ASEW kann jederzeit einen angemessenen Vorschuss verlangen. Pflichten des ASEW-Mitgliedsunternehmens Um eine reibungslose Organisation und Durchführung des Workshops zu gewährleisten, benennt das ASEW-Mitgliedsunternehmen einen Ansprechpartner. Das ASEW-Mitgliedsunternehmen stellt für die Durchführung des Workshops die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung und übernimmt die Verpflegung der Teilnehmer, ASEW-Mitarbeiter und ggf. Experten während des Workshops. Dem ASEW-Mitgliedsunternehmen obliegt die Vervielfältigung und Verteilung der Workshop-Unterlagen. Dabei ist das Urheberrecht zu beachten. Das ASEW-Mitgliedsunternehmen bestimmt den Auftragsgegenstand und Leistungsumfang des Workshops. Die Verantwortung dafür, ob die von der ASEW zu erbringende Leistung für die Zwecke des ASEW-Mitgliedsunternehmens ausreichend und tauglich sind, obliegt mithin allein dem ASEW-Mitgliedsunternehmen. Pflichten der ASEW Die ASEW stellt die Workshop-Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung und übergibt diese am Tag der Workshop-Durchführung. Absage/Stornierung des Workshops Kann der Workshop durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände (bspw. krankheitsbedingter Ausfall des ASEW-Mitarbeiters oder des Experten, Naturkatastrophen, nationaler oder regional begrenzter Notstand, Pandemie-Situation, Streik) nicht durchgeführt werden, so ist die ASEW berechtigt, den vereinbarten Termin zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird das ASEW-Mitgliedsunternehmen unverzüglich benachrichtigt. Die Stornierung des Workshops durch das ASEW-Mitgliedsunternehmen hat bis zu 10 Arbeitstagen vor Durchführung des Workshops zu erfolgen. Bei einer Stornierung werden dem ASEW-Mitgliedsunternehmen die nicht mehr vermeidbaren Reise- und Übernachtungskosten bzw. ggf. entstehende Stornierungskosten in Rechnung gestellt.

Musterunterlagen

Alle Musterunterlagen, z.B. Vertragswerke, Erfassungsbögen, FAQ-Listen, Informationspakete, Flyer, Produktpakete, Checklisten, Leitfäden und Kalkulationstools werden dem ASEW- Mitgliedsunternehmen von der ASEW als editierbare Vorlage zur Verfügung gestellt. Das ASEW-Mitgliedsunternehmen nutzt diese nach Anpassung auf den konkret vorliegenden Einzelfall in eigenem Namen und auf eigene Rechnung mit dem Kunden und/oder den Vertriebspartnern. Eine Rechtsberatung im Einzelfall von Seiten der ASEW erfolgt ausdrücklich nicht. Dem ASEW-Mitgliedsunternehmen obliegt es in eigener Verantwortung, die Musterunterlagen der eigenen Situation anzupassen. Er ist für die Aktualisierung der Dokumente selbst verantwortlich. Falls Änderungen an den Musterunterlagen durch die ASEW vorgenommen werden sollen, z.B. die Einbindung des Logos des ASEW-Mitgliedsunternehmens, so erfolgt die Anpassung im Rahmen einesseparaten Angebotes.

Erklärfilme

Gegenstand Die ASEW bietet Erklärfilme an, mit denen Stadtwerke den Kunden binnen weniger Minuten und auf unterhaltsame Weise komplexe Sachverhalte nahebringen können. Die Filme sind standardisiert und enthalten keine Hinweise auf das Mitgliedsunternehmen. Eine inhaltliche Anpassung der Filme ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Ist eine inhaltliche Anpassung eines Erklärfilms gewünscht, so erfolgt dies auf Grundlage eines separaten Angebotes durch die ASEW. Nutzungsrechte Das ASEW-Mitgliedsunternehmen darf die Broschüren ausschließlich zur eigenen Verwendung und Weitergabe an die eigenen Kunden nutzen. Das schließt die Einbettung in die eigene Webseite, auch in offen zugänglichen Bereichen, ausdrücklich ein. Eine anderweitige Verwendung (z. B. die Weitergabe an fremde Dritte oder Beteiligungsunternehmen) ist nicht gestattet. Die ASEW behält sich das Recht vor, bei einer Änderung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen Erklärfilme aus dem Angebot zu nehmen, wenn ein Sachverhalt nicht mehr richtig erklärt wird und/oder die Anpassung unverhältnismäßig teuer wäre. Technische Dienstleistungen, insbesondere die Einbindung in den Internetauftritt, übernimmt die ASEW nicht. Die Erklärfilme dürfen grundsätzlich in allen Kanälen eingesetzt werden. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Kino und TV. Hierfür sind gesonderte Nutzungsrechte über die ASEW durch den Verwender einzuholen. Bei der Nutzung über Videoplattformen wie YouTube muss erkennbar sein, dass der Erklärfilm vom ASEW-Mitgliedsunternehmen eingestellt wurde. Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung und hat eine Mindestlaufzeit bis zum Ablauf des auf den Vertragsbeginn folgenden Kalenderjahres. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von vier Monaten auf das Ende des Kalenderjahres möglich, erstmalig zum Ende der Mindestlaufzeit. Für die Kündigung wird Schriftform vereinbart. Der Vertrag und somit die Nutzungsrechte der Erklärfilme endet mit Ende der ASEW-Mitgliedschaft.

Broschüren, Design-Vorlagen & Postbeilagen

Gegenstand Die ASEW bietet digitale Broschüren und Postbeilagen an, mit denen Stadtwerke Kunden auf kompakte Weise komplexe Sachverhalte nahebringen können. Die Dokumente sind in der kostenfreien Variante standardisiert im ASEW-Layout gestaltet und enthalten keine Hinweise auf das ASEW-Mitgliedsunternehmen. Eine milde Anpassung in dieser Richtung (Platzierung des Logos auf der Titelseite und auf der letzten Seite, Aufnahme einer Kontaktadresse auf die letzte Seite) im .pdf ist gegen Aufpreis jedoch möglich. Leistungspakete Das Leistungspaket 1: „Kostenfreie Variante“ beinhaltet den unbegrenzten Zugriff auf sämtliche ASEW-Broschüren in Form einer offenen Datei (.indd) sowie einer sofort einsetzbaren .pdf. Die Bestellung erfolgt über ein in die ASEW-Webseite eingebettetes Bestellformular. Wichtiger Hinweis: Die in der .indd-Datei verwendeten ASEW-Hausschriften sind nicht Teil des Leistungspakets. Bei Bedarf müssen diese separat vom jeweiligen Stadtwerk gekauft werden, was einmalige Lizenz-Kosten verursacht. Gleiches gilt für Stockmedien, da die Herausgabe dieser Inhalte nur möglich ist, sofern die betreffenden Lizenzen durch das Stadtwerk beim Stock-Anbieter erworben wurden. Verwendete Schriften sind Schrift-Fontsnutzungsrechte Univers LT und Thesis Serif. Das Leistungspaket 2: „Milde Individualisierung“ beinhaltet die kostenpflichtige Überführung ausgewählter ASEW-Broschüren in eine gebrandete Version. Dafür werden an zwei Stellen Unternehmenslogos platziert sowie Kontaktdaten aufgenommen. Die Umsetzung erfolgt in einer .pdf- Datei, die Bestellung über ein in die ASEW-Webseite eingebettetes Bestellformular. Bestellt das ASEW-Mitgliedsunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt eine aktualisierte Version der Broschüre, fallen die Individualisierungskosten ein weiteres Mal an. Weiterführende Anpassung und Designänderungen erfolgen im Rahmen eines individuellen Angebotes, Die ASEW behält sich das Recht vor, bei einer Änderung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen Broschüren komplett aus dem Angebot zu nehmen, wenn ein Sachverhalt nicht mehr richtig erklärt wird und/oder die Anpassung unverhältnismäßig teuer wäre. Technische Dienstleistungen, insbesondere die Einbindung in den Internetauftritt, übernimmt die ASEW nicht. Nutzungsrechte Das ASEW-Mitgliedsunternehmen darf die Broschüren ausschließlich zur eigenen Verwendung und Weitergabe an die eigenen Kunden nutzen. Das schließt die Einbettung in die eigene Webseite, auch in offen zugänglichen Bereichen, ausdrücklich ein. Eine anderweitige Verwendung (z. B. die Weitergabe an fremde Dritte oder Beteiligungsunternehmen) ist nicht gestattet. Soweit das ASEW-Mitgliedsunternehmen Broschüren in digitaler Form als veränderbare/offene Datei zur individuellen Nutzung erhält, muss es gewährleisten, dass die Broschüren oder Auszüge daraus ausschließlich im erkennbaren Zusammenhang mit dem eigenen Unternehmen und ausschließlich zur Information der eigenen Kunden verwendet werden. Bei der Veröffentlichung von Auszügen ist strengstens darauf zu achten, dass keine Sinnentstellung erfolgt Urheberrechte So weit die Broschüren Abbildungen, Diagramme, Zeichnungen u. ä. enthalten, sind diese jeweils mit einem Hinweis auf den Rechteinhaber versehen. Soweit die vorgenannten Abbildungen als Teil der Broschüren verwendet werden, verfügt die ASEW über die dafür erforderlichen Rechte, auch hinsichtlich der Weitergabe der Nutzung an das ASEW-Mitglied. Diese Rechte beziehen sich aber grundsätzlich nur auf die Verwertung der Abbildung in den zusammenhängenden Broschüren. Eine Herausnahme der Abbildungen aus den Broschüren ist daher strengstens untersagt. Eine separate Verwendung einzelner Abbildungen ist ausnahmsweise und erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die ASEW erlaubt, allerdings nur sofern es sich um Abbildungen o. ä. der ASEW handelt; hilfsweise muss der Käufer rechtzeitig vor Veröffentlichung dafür sorgen, dass die ASEW sich um eine Freigabe der Abbildungen durch den Rechteinhaber auch außerhalb der unveränderbaren Broschüren bemühen kann. Hierfür entstehende Kosten – auch durch Mehraufwand bei der ASEW – gehen zu Lasten des Käufers. Sofern Abbildungen aus den Broschüren außerhalb der Gesamtbroschüren verwendet werden sollen, bedarf dies grundsätzlich der Lizensierung der betreffenden Medien beim jeweiligen Anbieter und Nennung der Quelle/des Rechteinhabers in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang der Abbildung, platziert i.d.R. am Rande der Abbildung.Soweit das ASEW-Mitgliedsunternehmen Broschüren in digitaler Form als veränderbare/offene Datei zur individuellen Nutzung erhält, muss es gewährleisten, dass die Broschüren oder Auszüge daraus ausschließlich im erkennbaren Zusammenhang mit dem eigenen Unternehmen und ausschließlich zur Information der eigenen Kunden verwendet werden. Bei der Veröffentlichung von Auszügen ist strengstens darauf zu achten, dass keine Sinnentstellung erfolgt. Originale Stock-Inhalte werden von der ASEW nicht zur Verfügung gestellt, sondern müssen vom Stadtwerk selbst lizensiert werden.Videos aus dem ASEW-YouTube-Kanal dürfen von Mitglieds- Stadtwerken verlinkt oder per iframe verknüpft, jedoch nicht gespeichert oder anderweitig genutzt werden. Bei individualisierbaren Videovorlagen läuft das Hosting ebenfalls über den ASEW-Kanal. Eine Herausgabe der offenen Video-Schnitt-Dateien ist nur nach voller Lizensierung aller Medien durch das Stadtwerk beim jeweiligen Stock-Anbieter möglich. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht durch den Käufer stellt dieser die ASEW von Ansprüchen Dritter frei. Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung und hat eine Mindestlaufzeit bis zum Ablauf des auf den Vertragsbeginn folgenden Kalenderjahres. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von vier Monaten auf das Ende des Kalenderjahres möglich, erstmalig zum Ende der Mindestlaufzeit. Für die Kündigung wird Schriftform vereinbart.

Arbeitskreise/Projekt­gemeinschaften/Erfahrungs­austausche

Mit dem Beitritt zu den Arbeitskreisen, -Projektgemeinschaften und/oder -Erfahrungsaustauschen („ASEW-Gremien“) stimmen Sie der Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Dazu gehören insbesondere Name, Position, Unternehmen, Post- und Mailadresse. Ebenfalls akzeptieren Sie, in regelmäßigen wie unregelmäßigen Abständen über anstehende bzw. geplante Termine, auch zu deren genauer Koordinierung, informiert zu werden. Die ASEW-Gremien sind ein wesentlicher Baustein des Netzwerkes und seiner Wahrnehmung von außen. Aus diesem Grund erstellen wir gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen im Zuge der Sitzungen. Mit Ihrem Beitritt stimmen Sie deren Verwendung im Rahmen der ASEW-Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich zu. Selbstverständlich können Sie diese Zustimmung jederzeit formlos widerrufen.