EEG 2027: Entwurf im Kabinett verabschiedet

vom 29.07.2026

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Das Bundeskabinett hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Der Kabinettsentwurf soll nach der parlamentarischen Sommerpause rasch auch die parlamentarische Hürde nehmen. Anschließend ist auch eine Genehmigung der EU-Kommission nötig, damit sie zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Im Zentrum der Anpassungen steht die künftige Vergütung für Solarstrom aus dem Kleinanlagensegment, speziell Aufdach-Anlagen auf Eigenheimen. Laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nehme der Bund „die erneuerbaren Energien stärker in die Verantwortung.“

Was ändert sich konkret?

  • Vergütung für Strom aus kleinen Solaranlagen: Für Neuanlagen soll es keine feste, für 20 Jahre garantierte Vergütung für die Voll- bzw. Teileinspeisung ins Netz geben. Für PV-Anlagen mit weniger als 25 Kilowattpeak Leistung sind feste Vergütungen nur noch für eine Übergangszeit (bis Ende 2028) vorgesehen. Zudem wird die Förderung deutlich gekürzt: auf 5,2 Cent je Kilowattstunde.
  • Eigenverbrauch oder Direktvermarktung als neuer Standard: Ziel der Änderungen ist, dass Haushalte Solarstrom entweder selbst verbrauchen oder direkt vermarkten.
  • Begrenzung der Einspeisung: Kleine und mittlere PV-Aufdachanlagen dürfen künftig höchstens die Hälfte ihrer produzierten Strommenge in das Netz einspeisen. Das soll unter anderem den Zubau von Speichern anreizen.
  • Direktvermarktung mit Bonus: Anlagen bis 25 Kilowattpeak, die erstmalig eine Direktvermarktung vornehmen, erhalten für vier Jahre einen sogenannten Direktvermarktungsbonus in Höhe von 1,5 Cent je Kilowattstunde.
  • Differenzverträge für PV-Segment >100 Kilowattpeak: Hier sollen künftig Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) gelten.
  • Perspektive für Bioenergie: Diese soll die Produktion aus Wind- und Sonnenenergie flexibel und planbar ergänzen. Die Mengen für die Ausschreibungen werden bis 2032 fortgeschrieben, das Ausbauziel bis 2035 von 8,4 auf 9,5 Gigawattpeak angehoben.
  • Zusätzliche Ausschreibungsmengen für Onshore-Wind: Insgesamt 12 Gigawatt Leistung für Windenergieanlagen an Land sollen ausgeschrieben werden. Der zusätzliche Ausbau soll dabei erfolgen, wo er gebraucht wird.

Die Branche reagierte unterschiedlich auf die angekündigten Anpassungen. Der Chef von Eon Energie Deutschland, Filip Thon, begrüßte die Abkehr von einer festen Einspeisevergütung. Das werde helfen, die Einspeisung stärker an Marktsignalen auszurichten und Fehlanreize im System abzubauen.

Eher kritisch sehen die Novelle Akteure der erneuerbaren Energien. So heißt es von Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE): „Wer den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen will, darf privaten und mittelständischen Investoren nicht die wirtschaftliche Grundlage entziehen.“ Aus Sicht des Verbands ist die Einspeisevergütung für viele private und gewerbliche Investoren eine zentrale Voraussetzung, um sich für eine Solaranlage zu entscheiden. Der BEE rechnet deshalb damit, dass die Nachfrage im Segment der PV-Kleinanlagen um rund zwei Drittel zurückgehen wird.