Die in der EEG-Novelle geplante Pachtobergrenze für Windenergieflächen wird weiterhin intensiv diskutiert. Während die Politik Exzesse bei Einnahmen eindämmen will, fürchtet die Windenergiebranche einen drohenden Einbruch bei den Ausbauprojekten.
So gibt etwa der Geschäftsführer der SWU Erneuerbare Energien Andreas Ring im energate-Sommerinterview zu bedenken, dass der Gesetzgeber in einen Markt eingreife, der die hohen Pachtforderungen der vergangenen Jahre selbst korrigiert habe. Ring hält eine gesetzliche Begrenzung deshalb für kontraproduktiv. „Der EEG-Ausschreibungsmechanismus funktioniert, und der Gesetzgeber sollte diesem Marktinstrument mehr Vertrauen schenken.“ Die aktuelle EEG-Novelle drohe ein Problem zu regulieren, das in dieser Form vor allem in der Vergangenheit bestanden habe. Zugleich könne sie die zuletzt erreichte Beschleunigung des Windenergieausbaus wieder bremsen.
Die Bundesregierung plant, die Pachtzahlungen für Windflächen auf maximal 2,5 Prozent des Stromertrags zu begrenzen. Die Grenze soll im Jahr der Inbetriebnahme und in den folgenden 19 Kalenderjahren gelten. Bei einem Verstoß ist eine jährliche Zahlung von 50 Euro je Kilowatt installierter Leistung an den Netzbetreiber vorgesehen.
Das sieht die SWU Erneuerbare Energien auch dahingehend kritisch, weil Projektierer bereits heute bestehende Pachtverträge häufig einvernehmlich an die veränderte Wirtschaftlichkeit anpassen könnten. Eine gesetzliche Obergrenze verändere jedoch die Wahrnehmung. „Aus einer wirtschaftlichen Verhandlung wird eine emotionale Frage: ‚Mir wird etwas weggenommen.‘“ Dies könne das für die Flächenbereitstellung notwendige Vertrauen beschädigen.
Eine Umfrage in der Region verschärft die Sorge der SWU. Demnach würden 40 Prozent der befragten Land- und Forsteigentümer ihre Grundstücke bei Einführung der Pachtobergrenze nicht mehr für Windenergieprojekte bereitstellen.