Das Bundeskabinett hat Eckpunkte zum Wärmenetzpaket beschlossen. Der beschlossene Entwurf soll die Weichen für das neue Wärmenetzgesetz stellen. Laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche seien die Eckpunkte eine wichtige Grundlage für die Dekarbonisierung der Wärmenetze. Diese wiederum „ist zentral für eine erfolgreiche Wärmewende.“

Die Eckpunkte sind nach der Einordnung der Bundesregierung der erste Schritt zur Überarbeitung des Markt- und Rechtsrahmens für Fernwärme.

Die wichtigsten Inhalte:

  • AVBFernwärmeV und FFVAV werden in ein neues Wärmenetzgesetz überführt. Auch die für den Anschluss an die Fernwärme relevanten Vorgaben im BGB werden in diesem Gesetzgebungsverfahren angepasst.
  • Die gesetzliche Ausgestaltung der Preisänderungsklauseln bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber um die Möglichkeit einer Preisänderungsklausel ergänzt, die sich nicht an einem Kostenindex, sondern an den tatsächlichen Kosten ausrichtet.
  • Energieversorger sollen rechtssichere Möglichkeiten zur Anpassung von Preisen erhalten, wenn sie in Maßnahmen zur Dekarbonisierung oder zum Netzausbau, der der Dekarbonisierung dient, investieren.
  • Das Kostenneutralitätsgebot im BGB (WärmeLV) soll dahingehend angepasst werden, dass bei erheblichen Investitionen des Vermieters oder eines Dritten in die Änderung der Heizungsanlage eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 50 Cent je Quadratmeter zulässig ist.
  • Bei Durchführung von Effizienzmaßnahmen, dem Einsatz erneuerbarer Energien oder im Fall einer Überdimensionierung der Leistung, steht dem Kunden, jeweils nach Durchführung einer Energieberatung, ein Leistungsanpassungsrecht zu.
  • Das Sonderkündigungsrecht der Kunden wird auf Fälle begrenzt, in denen das Wärmenetz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist.
  • Eine anwenderfreundliche Preistransparenzplattform bei einer Bundesbehörde, auf der Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter durch die Wärmeversorgungsunternehmen veröffentlicht und mindestens einmal jährlich aktualisiert werden, soll die Markttransparenz erhöhen.
  • Der bürokratische Aufwand für die Unternehmen soll durch den Wegfall oder die Bündelung bestehender Meldepflichten und durch einheitliche Daten- und Berichtsstandards möglichst reduziert werden.
  • Es soll eine Preisaufsicht bei einer Bundesbehörde zur Prüfung der Preise auf Angemessenheit, beispielsweise mit Blick auf strukturell vergleichbare Versorgungsunternehmen, eingeführt werden.

 

An den beschlossenen Eckpunkten gibt es vielfache Kritik. So fordert die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, dass das „einzige Schutzinstrument für Mieterinnen und Mieter – das Kostenneutralitätsgebot – […] erhalten bleiben” müsse.

Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, vermisst unter anderem Aussagen zur künftigen Förderung von Wärmenetzen. Es müsse „parallel zur Umsetzung der Eckpunkte die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) auf mindestens 3,5 Milliarden Euro jährlich erhöht und über 2030 hinaus verstetigt werden.”

Der Fernwärmeverband AGFW hatte eine gesetzliche Verankerung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) erwartet. AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat konstatiert, dass „Fernwärmeversorger […] Investitionen nicht in Legislaturperioden, sondern in Dekaden [planten]. Sie müssen sich hier auf eine stabile Förderkulisse verlassen können. Es ist daher aus unserer Sicht unerlässlich, die BEW-Förderung – dann außerhalb des Wärmenetzgesetzes – gesetzlich zu verankern.”

Hier geht es zum beschlossenen Eckpunkte-Entwurf.