Im Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) hat sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) für einen höheren Netzentgelte-Grundpreis für bestimmte PV-Anlagenbetreiber positioniert. Dagegen hat sich ein Verbände-Bündnis formiert.
Elf Bundesverbänden der Energie- und Immobilienwirtschaft sowie des Handwerks wollen die geplante Zusatzbelastung hinsichtlich Netzentgelten für Betreiber von Photovoltaikanlagen verhindern.
In einem gemeinsamen Appell fordern sie die BNetzA auf, auf den sogenannten Prosumer-Aufschlag zu verzichten. Die zusätzliche Belastung könne die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen verschlechtern und Investitionen in Photovoltaik und Batteriespeicher bremsen.
Die Verbände gehen sogar noch weiter: Ein eigens erstelltes Rechtsgutachten zweifelt die Rechtmäßigkeit des Vorhabens an.
Laut der bisherigen AgNes-Festlegung könnten bestimmte Verbraucher mit eigener Stromerzeugung künftig einen um 70 bis 90 Prozent höheren Netzentgelt-Grundpreis zahlen. Steckersolargeräte sind davon ausgenommen. Greifen soll das ab Anfang 2029.
Laut der BNetzA seien die Netzkosten aktuell ungleich verteilt. Haushalte mit eigenen Solaranlagen beziehen durch ihren Eigenverbrauch weniger Strom aus dem öffentlichen Netz. Dadurch zahlen sie geringere verbrauchsabhängige Netzentgelte. Die Netzkapazität muss für sie jedoch weiterhin vorgehalten werden für diejenigen Zeiten, wenn die Solaranlage keinen oder zu wenig Strom erzeugt.
Die Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb der Netze müssen nach BNetzA-Auffassung deshalb in stärkerem Umfang von anderen Stromkunden getragen werden.