Backup-Kraftwerke: Erste Ausschreibung bringt elf Zuschläge

vom 05.11.2026

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Die erste Ausschreibung nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) ist Geschichte: Die Bundesnetzagentur vergab elf Zuschläge für neue Gaskraftwerke oder die Umrüstung von Kohlekraftwerken.

Zehn der Zuschläge erhielten zwei Konzerne: Die LEAG war erfolgreich bei sechs Geboten für Kraftwerksstandorte in Sachsen und Brandenburg sowie ein verbundenes Unternehmen in Bayern. Drei Zuschläge gingen an RWE in Nordrhein-Westfalen; RWE will dort alte Braunkohleblöcke durch Gaskraftwerke ersetzen. Der elfte Zuschlag ging an die Stadtwerke Karlsruhe.

Ausgeschrieben hatte die BNetzA 4.500 Megawatt reduzierte Leistung (rMW). Diese Einheit gibt an, wie viel Leistung einer Anlage für die Versorgungssicherheit angerechnet wird. Ein Gaskraftwerk mit 100 Megawatt Leistung zählt mit dem Faktor 0,85 als 85 rMW. Batterien zählen ab einer Speicherdauer von 10 Stunden mit 58 Prozent ihrer Leistung.

Insgesamt gingen bei dieser ersten Ausschreibungsrunde 41 Gebote über knapp 12.000 rMW ein. Der Zuschlag erteilt wurde für rund 5.160 rMW.

Batteriespeicher konnten nicht in die Ausschreibung eingebracht werden, da die technischen Spezifikationen sie von Beginn an faktisch ausschlossen. Unter anderem müssen Kapazitäten mindestens zehn Stunden durchgehend Strom liefern können. Großbatterien sind tendenziell auf zwei bis vier Stunden ausgelegt.

Die Betreiber der neuen Kraftwerke erhalten ab 2031 15 Jahre lang eine feste jährliche Vergütung dafür, dass sie ihre Leistung bereithalten. Im Schnitt lagen die Gebote bei 155.000 Euro pro rMW und Jahr. Die Kosten sollen über eine neue Umlage auf alle Stromkunden verteilt werden.