Erdgas wird im europäischen Energiesystem noch länger als eigentlich geplant eine wichtige Rolle spielen. Die Branche diskutierte deshalb auf der europäischen Gaskonferenz Flame in Amsterdam Prioritäten: Entschärfung der EU-Methanverordnung, weniger Regulierung für Gasspeicher und Schaffung einer strategischen Erdgasreserve.
Stellvertretend für weitere forderte der Geschäftsführer des niederländischen Gasfernleitungsnetzbetreibers Gasunie Transportservices, Jeroen Zanting, eine Abschaffung der europäischen Füllstandsvorgaben. „Die Vorgaben verzerren den Markt und müssen durch intelligente Instrumente abgelöst werden“. Zanting sprach sich für ein zweistufiges System aus, bestehend aus einer marktbasierten Befüllung sowie einer europäischen Sicherheitsreserve von bis zu 50 Milliarden Kubikmetern. Dazu könnten seiner Ansicht nach Speicher genutzt werden, die eigentlich stillgelegt werden sollen. Das sogenannte Kissengas in diesen Speichern stelle eine kostengünstige und direkt verfügbare Reserve dar.
Der Leiter Regulierung bei Sefe, Marcel Steinbach, argumentierte ähnlich für das deutsche Netz. Grundsätzlich gebe es kein Problem mit der Versorgungssicherheit. Speicher seien zu 80 Prozent gebucht und er erwartet bis zum Beginn des Winters eine Befüllung mit rund 170 Terawattstunden. Die technisch verfügbare Arbeitsgaskapazität betrage 247 Terawattstunden, zusätzlich könnten bis zu 130 Terawattstunden im Winter über die deutschen LNG-Terminals importiert werden.
Allerdings müsse sich die Bundesregierung auf das Unbekannte vorbereiten. Deshalb sei eine strategische Erdgasreserve wichtig. Aus Sefe-Sicht, dargelegt zuvor in einem Arbeitspapier, das im Lobbyregister des Bundestages veröffentlicht ist, wäre eine Arbeitsgaskapazität von 50 Terawattstunden angemessen, damit ließe sich 28 Tage lang die deutsche Versorgung absichern.
Zur Organisation hat Sefe einen besonderen Vorschlag: Die Leistung sollte analog zu den Long-Term Options (LTO) als Regelenergieprodukt durch THE ausgeschrieben werden. Aber anders als die LTOs sollte ein Abruf lediglich im definierten Krisenfall möglich sein. Die Finanzierung würde über die Bilanzierungsumlagen erfolgen.
Das will der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) so nicht stehen lassen. In einem Positionspapier fordert der Verband eine Reserve, die nur von der BNetzA freigegeben werden dürfen – wenn der Marktgebietsverantwortliche keine Regelenergie mehr am Markt beschaffen kann. So soll politischer Einfluss auf die Freigabe ausgeschlossen werden. Laut BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kirsten Westphal sei eine strategische Gasspeicherreserve keine günstige zusätzliche Bezugsquelle und kein Instrument, um Preise zu dämpfen. Dem BDEW zufolge soll die Ausschreibung ebenfalls durch THE erfolgen, dies soll aber regional differenziert geschehen. Die strategische Reserve sollte dann unabhängig von Regelenergieprodukten organisiert sein und als öffentliches Gut aus dem Staatshaushalt finanziert werden.
In Bezug auf die Speicherfüllvorgaben könnte sich bereits im laufenden Jahr etwas bewegen. Der bei der EU-Generaldirektion Energie als stellvertretender Abteilungsleiter für Energieversorgungssicherheit tätige Ruud Kempener kündigte bereits eine Überarbeitung der SoS-Verordnung an. Im Rahmen der Überarbeitung könnten die Füllstandsvorgaben überprüft und eventuell durch andere Kriterien ersetzt oder ergänzt werden. Ein Vorschlag könnte nach der Sommerpause kommen.