Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Bau eines weiteren LNG-Terminals in Wilhelmshaven gestoppt. Der Bebauungsplan in einem Vogelschutzgebiet sei vorläufig außer Vollzug gesetzt worden.
In der Begründung für die Entscheidung teilte das Gericht mit, der Plan der Stadt Wilhelmshaven, einen „grünen Energiepark“ auf einer Fläche nördlich des JadeWeserPorts zu schaffen, auf dem sich ein Vogelschutzgebiet mit europäischem Rang befindet, stelle nicht ausreichend sicher, dass Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz zeitlich parallel zu den Baumaßnahmen im Vogelschutzgebiet verwirklicht würden.
Hier soll nach den Plänen der Stadt Wilhelmshaven ein LNG-Terminal entstehen, dass auch klimaneutrale Energieträger, etwa mit Solarenergie erzeugtes Methan, verarbeiten können soll. Die Stadt geht von einer Jahreskapazität von 200 Terrawattstunden Wasserstoff aus, was einen erheblichen Teil des für Mitte der 2040er-Jahre prognostizierten Bedarfs decken würde.
Mit der Entscheidung gab der 1. Senat des OVG in Teilen einem Eilantrag von Naturschutzorganisationen statt. Das Bündnis aus Naturschutzbund, Deutscher Umwelthilfe (DUH) und Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte einen Normenkontrollantrag gestellt, weil es den Bebauungsplan für unrechtmäßig hält.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über das Normenkontrollverfahren bleibt der Plan außer Vollzug gesetzt. Allerdings kann die Stadt den Bebauungsplan nachbessert. Dann könnte sie eine Abänderung des Beschlusses beim OVG beantragen, um den Bebauungsplan zu vollziehen.