PV: Höhere Netzentgelte für Anlagen?

Betreiber von Solaranlagen sollen verstärkt an den Kosten für die Stromnetze beteiligt werden. Das plant zumindest die Bundesnetzagentur, die ab 2029 die Kosten von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr für die Strominfrastruktur neu verteilen will. Die Neuverteilugng würde auch Betreiber von kleinen Aufdachanlagen betreffen.

Die zugrundeliegende Frage, die die Bundesnetzagentur bewegt, ist letztlich die nach dem Stellenwert der Energienetze: Sind diese ein Wirtschaftsgut wie andere auch, das eben nur die direkten Nutzer kostenmäßig tragen oder sind sie mehr als Allgemeingut zu verstehen, für dessen Kosten dann auch die gesamte Solidargemeinschaft aufkommen sollte.

Für die BNetzA ist recht klar, dass zweiteres eher greift: BNetzA-Chef Klaus Müller zufolge trügen Selbsterzeuger von Strom bisher „weniger zur Finanzierung des Netzes bei“. Auch diese Anlagenbetreiber verließen sich aber auf das Netz, wenn ⁠die Sonne nicht scheine und ⁠der Speicher leer sei. „Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness.“ Die Mehrbelastung soll unter 100 Euro pro Jahr liegen, Steckersolargeräte sind von Kosten ausgenommen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist über die Pläne eher nicht erbaut. BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig sagte, die Maßnahmen besäßen in Summe „das Potenzial, den dringend benötigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland massiv auszubremsen“. Der Branchenverband gibt zu bedenken, dass die Kosten für Solaranlagenbetreiber bereits durch andere regulatorische Vorgaben gestiegen seien – etwa die verpflichtende Beteiligung an den Kosten intelligenter Messsysteme und den Wegfall einer Vergütung beim Eintreten negativer Strompreise. Hinzu komme die Unsicherheit bezüglich der Einspeisevergütung: Das Bundeswirtschaftsministerium diskutiert seit einiger Zeit offen, diese für neue Solaranlagen ab 2027 weiter zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen.

Die BNetzA fokussiert sich derzeit auf die Netzkosten, die etwa 30 Prozent der Stromrechnung eines Haushalts ausmachen. Die bisherigen Regeln, die 2005 in Kraft traten, sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nur noch bis Ende 2028 gültig.

Erstmals sollen auch Betreiber von großen Erzeugungsanlagen wie Wind- und Solarparks für die Netznutzung zahlen. Die BNetzA nennt das eine moderate Gebühr auf die installierte Leistung und geht von Einnahmen von jährlich bis zu zwei Milliarden Euro aus. Für bestehende Anlagen soll ‌es aber einen Vertrauensschutz von 20 Jahren seit Inbetriebnahme geben. Auch Stromspeicher sollen künftig einen Beitrag zur Netzfinanzierung leisten. Für Großverbraucher aus der Industrie wird ein neues Modell auf Basis einer bestellten Netzkapazität eingeführt. Dies soll Anreize für flexibles, netzschonendes Verhalten schaffen.