Bundeskabinett: Erdkabelvorrang entfällt

vom 29.04.2026

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Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen. Neben 45 neuen Übertragungsnetz-Ausbauvorhaben ist vor allem eines relevant: Der bisherige Vorrang der Erd- vor Freiflächenverkabelung entfällt.

Während die neuen Ausbauvorhaben den Grundstein für den weiteren kosteneffizienten Ausbau der Stromnetze legen und Entlastungen für Verbraucher bringen sollen, befürchten Verbände unter anderem einen langsameren Netzausbau.

Denn auch wenn das Wegfallen des Erdkabelvorrangs ebenfalls Kostenvorteile bringen soll, ist er dennoch nicht unumstritten. Erdkabel, Stichwort Berliner Blackouts, bieten unter anderem einen besseren Schutz vor Anschlägen.

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI befürchtet durch die Bedarfsplangesetz-Novelle zudem einen verlangsamten Netzausbau. Wie der Vorsitzende der ZVEI-Geschäftsführung, Wolfgang Weber, sagte, sei es zwar grundsätzlich richtig, „dass die Bundesregierung Gesamtkosten und Ausrichtung des Energiesystems überprüft“.

Der Kabinettsbeschluss schwäche durch das „Hin und Her“ aber Investitionsbereitschaft und Planungssicherheit. Die Hersteller von Netzkomponenten, wie etwa Kabelhersteller, würden für ihre Investitionen verlässliche Bedingungen benötigen.