Die Bundesnetzagentur nimmt verstärkt Verteilnetzbetreiber in den Blick. Dabei geht es um die in § 14a EnWG vorgesehene Pflicht zur Einführung zeitvariabler Netzentgelte. Zwei erste Unternehmen sollen nun Zwangsgelder angedroht bekommen, weil diese die Pflicht nicht erfüllen.
Die betroffenen Netzbetreiber erhalten bis zum 30. September Zeit, doch noch entsprechende Tarife anzubieten. Betroffen sind die Netztochter der Süwag Energie sowie die Netzgesellschaft der Teag. Beide zählen zu den eher großen Verteilnetzbetreibern und versorgen jeweils mehr als eine Million Kunden.
Seit April 2025 sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, ihren Kunden den Wechsel in zeitvariable Netzentgelte zu ermöglichen. Davon könnten vor allem Haushalte mit Elektroauto oder Wärmepumpe profitieren, die ihren Stromverbrauch flexibel anpassen können.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht vor allem die IT als zentrales Problem: Die Modul-3-Logik lasse sich etwa „nicht ohne Weiteres in den bestehenden technischen Systemlandschaften abbilden“. Ursache sei vor allem ein rechtlicher Rahmen, der nicht zur praktischen Realität der Systeme und Prozesse vor Ort passe.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betont, die eigentliche Herausforderung liege nicht in der Umsetzung einzelner Anforderungen, sondern in der schieren Aufgabenfülle: Netzbetreiber müssten derzeit „eine Vielzahl von Themen parallel in Systeme, Prozesse und Abläufe integrieren“.