GModG: Heftige Debatten in Bundestag & -rat

Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat während der ersten Lesung im Bundestag zu heftigen Debatten geführt. Der umstrittene zentrale Passus des Gebäudeenergiegesetzes, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist in dem nun vorliegenden Entwurf gestrichen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche setzte sich intensiv für das neue Gesetz ein, nannte es einen Neustart bei der „Wärmewende“. Die Kernbotschaft des Gesetzes sei, dass „Heizungszwänge durch Technologieoffenheit ersetzt“ werden. Mit dem GModG ziehe der Bund „einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens“.

Die Menschen bekämen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchem System sie ihr Haus beheizen oder modernisieren wollten. Die bisherigen Regelungen seien zu kompliziert, „sie waren bürokratisch, und sie waren wenig flexibel“. Die starre 65-Prozent-Vorhabe, verpflichtende Beratungen und ein Regelwerk, das für viele Eigentümer kaum noch verständlich gewesen sei: „Diese Politik, die korrigieren wir jetzt“.

Marc Bernhard widersprach dem für die größte Oppositionsfraktion AfD: Das neue Gesetz sei „nichts anderes als Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. Die Biotreppe und der weiter steigende CO2-Preis bedeuteten faktisch das Verbot von Öl- und Gasheizungen. „Ihre angebliche Freiheit bei der Heizungswahl ist in Wirklichkeit eine Falle“. Öl und Gas blieben scheinbar erlaubt, aber mit der Biotreppe würden die Verbraucher dazu verpflichtet, Öl- und Gasheizungen in Zukunft mit bis zu 60 Prozent Biogas oder Bioöl zu betreiben.

Katharina Dröge von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf Bundeswirtschaftsministerin Reiche vor, die Realität auszublenden. „Mitten in der größten Ölkrise, die die Welt jemals erlebt hat, machen Sie ein Gesetz, in dem Sie den Leuten sagen, kauft wieder alte Gasheizungen, als gäbe es diese Krise einfach nicht“. Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs seien die Kosten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bereits „explodiert“. Nun lege die Bundesregierung ein Gesetz vor, „mit dem sie den Leuten im Grunde sagt, kauft noch mehr fossile Gasheizungen, was soll auch schon schiefgehen“.

Einen Tag später befassten sich die Bundesländer im Plenum des Bundesrates ebenfalls mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Bundesrat hat eine Stellungnahme verabschiedet, in der Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf enthalten sind.

So müssten nach Ansicht der Länder Gebäudemodernisierungen etwa für Wohnungsbaugenossenschaften deutlich erleichtert werden, um das nationale Klimaschutzziel bis 2045 zu erreichen. Der Bundesrat schlägt daher vor, nicht nur auf die Einzelgebäude zu schauen. Wohnungsunternehmen sollen die Ziele des Gesetzes vielmehr auch erfüllen können, indem sie die Emissionen der Treibhausgase bei der Gesamtheit ihres Bestands so weit mindern, dass der gehaltene Gesamtbestand die Treibhausneutralität bis 2045 erreicht.

Einige Länder wollen zudem weiterhin Klimaneutralität bereits vor 2045 erreichen. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat vor, die im Gesetz vorgesehene Länderöffnungsklausel so anzupassen, dass die Länder die Möglichkeit haben, Vorschriften zu erlassen, die inhaltlich Vorgaben im bisherigen GEG entsprechen.

Außerdem schlägt der Bundesrat vor, Erleichterungen für Interimsbauten für Flüchtlingsunterkünfte, die bisher befristet waren, zu verlängern und es den Ländern zu ermöglichen, nicht nur in Einzelfällen, sondern für mehrere gleichartige Fälle allgemeine Befreiungen zu erteilen. Bestimmte kleinere Gebäude, wie zum Beispiel Schulersatzbauten, die unter erleichterten Anforderungen errichtet werden, sollten künftig zehn statt wie bisher nur fünf Jahre genutzt werden dürfen. Zudem setzt sich der Bundesrat für eine Änderung bei der Aufteilung der Kohlendioxidkosten ein, um Mieter in besonders schlecht gedämmten Gebäuden vor zu hohen Zahlungen zu schützen.

Die Bundesregierung kann sich nun zur Stellungnahme der Länder äußern. Dann entscheidet erneut der Bundestag (in zweiter und dritter Lesung). Wenn das Gesetz beschlossen wurde, kommt es erneut in den Bundesrat. Die Länder beraten dann, ob sie den Vermittlungsausschuss anrufen.