Post-EEG: ASEW unterstützt bei der Positionierung

vom 21.01.2021

Die ASEW bietet den Netzwerk-Mitgliedern eine große Auswahl an Leistungen, die die eigenen Geschäftsfelder voranbringen. Ein aktuell vielen unter den Nägeln brennendes Thema dabei: die mit Jahresbeginn eröffnete Post-EEG-Ära. Was passiert mit den Tausenden von regenerativen Erzeugungsanlagen, die nach und nach aus der 20jährigen EEG-Förderung rausfallen? Vor allem: Was bedeutet das für die Stadtwerkewelt und mit welchen Angeboten können Stadtwerke hier punkten?

Seit letztem Jahr bietet die ASEW als Teil-Antwort auf diese und weitere Fragen mit dem Informationspaket Post-EEG eine wertvolle Unterstützung für Stadtwerke. Das Paket haben wir Ende des Jahres aufgeschnürt und fit gemacht für die Änderungen, die sich mit Inkrafttreten des EEG 2021 am 1. Januar ergeben haben. Das Paket umfasst unter anderem Informationsflyer, Muster-Kundenbriefe, einen Leitfaden für die eigenen Mitarbeiter und einen umfangreichen Fragenkatalog nebst Antworten.

Das Informationspaket Post-EEG ist exklusiv für die Mitglieder des ASEW-Netzwerkes zugänglich und kostenfrei anzufordern.

Darüber hinaus unterstützt die ASEW Stadtwerke im Geschäftsfeld Post-EEG mit einem neuen Mustervertrag. Diesen gibt es, natürlich anwaltlich umfassend geprüft, in zwei Varianten:

  • Stromabnahme der gesamten erzeugten Menge: Hier gibt es für Anlagen bis 100 kW Leistung keine Pflicht zur Installation eines intelligenten Messsystems.
  • Stromabnahme der Reststrommengen bei einem Eigenverbrauch: In diesem Fall können die erzeugten Reststrommengen vom Stadtwerk bzw. dem Direktvermarkter abgenommen werden.

Die beiden Varianten des Mustervertrages können unmittelbar im eigenen Unternehmen eingesetzt werden.

Hier geht es zur Bestellung.

Ansprechpartnerin
Gloria Schmidt
0221.931819-28
schmidt@asew.de