Klimaschutz: Karlsruhe demontiert Gesetz teilweise

vom 29.04.2021

Die Bundesregierung muss die deutsche Klimaschutzstrategie wesentlich nachjustieren. Dazu zwingt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem dieses der Klage von mehreren Klimaschutzorganisationen stattgab. Die Begründung ist dabei äußerst bemerkenswert: Die erneute Befassung mit dem Klimaschutzgesetz sei nötig, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Die Verfassungsrichter verpflichten den Bund, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

Im Urteil erklärten die Richter, dass die teils noch sehr jungen Kläger:innen durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt würden. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ Wenn das CO2-Budget schon bis zum Jahr 2030 umfangreich verbraucht werde, verschärfe dies aber das Risiko „schwerwiegender Freiheitseinbußen“, weil die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper werde. Den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“.

Insbesondere von Seiten der Grünen gab es viel Lob für das Urteil. Die Grünen-Co-Chefin Annalena Baerbock bezeichnete die Entscheidung als historisch. Auf Twitter schrieb Baerbock, Klimaschutz schütze unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und Enkel. „Deshalb konkreter Auftrag für das Hier und Heute: Klimaschutzgesetz jetzt überarbeiten. Die nächsten Jahre sind entscheidend für konsequentes Handeln.“

Auch von der FDP gab es keine Kritik. FDP-Chef Christian Lindner betrachtet das Urteil als „Anlass für einen klimapolitischen Neustart in Deutschland“. Der „Heilbronner Stimme“ sagte Lindner, es brauche nach Auffassung der Karlsruher Richter mehr Verbindlichkeit bei den Reduktionszielen für Treibhausgase. Zugleich müsse die Politik aber stärker „auf Ideenwettbewerb und einen Technologieschub“ setzen.

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