
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Klimaschutzgesetzes als verfassungswidrig eingestuft. Knapp eine Woche später bereits legt die Bundesregierung nun neue, höhere Klimaschutzziele vor, um dem Urteil genüge zu tun. So soll die CO2-Reduktionsquote bis 2030 von 55 auf 65 Prozent steigen. Das teilten Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Vizekanzler Olaf Scholz auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit – nicht ohne umgehend Kritik von Seiten einiger Unionskreise für das schnelle Vorpreschen zu ernten; immerhin hat das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis Ende 2022 eingeräumt.
Weiterhin soll Deutschland nun nach dem Willen des Umweltressorts bereits bis 2045 klimaneutral sein und als neues Zwischenziel die Treibhausgasemissionen bis 2040 um 88 Prozent reduzieren.
Wer nun indes davon ausgeht, das Bundesumweltministerium habe extrem schnell auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, geht zumindest teilweise fehl. Bereits knapp eine Woche vor dem Urteil hatte die Bundesumweltministerin zum Ende der Umweltministerkonferenz der Länder ein ähnliches Ziel bekanntgegeben. Dieses formulierte Ministerin Schulze damals als Reaktion auf den Beschluss der EU zur Anhebung der EU-Reduktionsziele.