Eigentlich sollte die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes bereits durch den Bundestag sein. Kurzfristig setzte dieser aber die Verabschiedung in der letzten Sitzungswoche von der Tagesordnung ab. Aber wie so oft gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Denn die Zweite und Dritte Lesung des Gesetzesvorhabens tauchen nun in der letzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode, genauer am 24. Juni um 16.00 Uhr, auf der Agenda des Bundestages auf. Offenbar soll bereits am Tag danach auch der Bundesrat sich mit der Novelle befassen, so dass diese dann gewissermaßen zum letztmöglichen Zeitpunkt auch in Kraft treten kann.
Eine Verabschiedung der EnWG-Novelle in der anvisierten Woche ist immens wichtig: Zum einen müsste das gesamte Gesetzgebungsverfahren andernfalls komplett neu gestartet werden, zum anderen droht andernfalls wegen Nichteinhaltung einer Frist die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU.
In der EnWG-Novelle stehen wichtige Einschnitte an. So soll hier unter anderem dem Urteil des OVG Münster zum Rollout intelligenter Messsysteme Rechnung getragen werden. Auch eine Anpassung der Stromkennzeichnung wird über die Novelle umgesetzt. Weitere Änderungen betreffen etwa Veröffentlichungspflichten in der Energierechnung.