Die Regierungskoalition hat sich in der letzten Sitzungswoche des Bundestages noch bezüglich der Ausgestaltung von bislang umstrittenen Energiethemen verständigt. Unter anderem geht es um kommunale Beteiligungen etwa an vor Ort realisierten Energieprojekten sowie die lange diskutierte Umlagenbefreiung von Energiespeichern.
So soll die bisher freiwillige Regelung betreffend kommunaler Beteiligung an Windparks auch auf Freiflächen-PV-Anlagen ausgeweitet werden. Bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde können dann auch deren Betreiber der Standortkommune anbieten. Diese Kosten können dann über das EEG-Konto abgewickelt werden. Auch Anlagen außerhalb des EEG, beispielsweise in einem Direktliefervertrag, könnten so um Akzeptanz vor Ort werben. Hier ist dann allerdings keine Abwicklung über das EEG-Konto möglich.
Künftig soll zudem die bestehende Doppelbelastung von Solarspeichern abgeschafft werden. Wer Hoffnungen auf eine einfachere Regulierung der künftigen Wasserstoffnetze hatte, wird eher enttäuscht: Es bleibt bei der angedachten getrennten Betrachtung von Erdgas- und Wasserstoffnetzen. Beide Fraktionen einigten sich hier lediglich auf einen Entschließungsantrag, der die Bundesregierung auffordert, sich bei der EU-Kommission für eine Ermöglichung der gemeinsamen Regulierung einzusetzen.
Ändern soll sich auch die Umlagebefreiung von grünem Strom zur Wasserstoffelektrolyse. Hier darf künftig 20 Prozent (statt bisher 15 Prozent) des verwendeten Stroms von außerhalb des deutschen Netzgebiets stammen. Allerdings bleibt es bei der Begrenzung der Umlagebefreiung auf 5.000 Betriebsstunden. Die beiden Noch-Regierungspartner wollen die vereinbarten Regelungen am Donnerstag im Bundestag verabschieden.
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