BNetzA legt Abschaltreihenfolge fest

vom 05.07.2021

Die Bundesnetzagentur hat eine Reihenfolge für die Abschaltung von Stein- und Braunkohle-Kraftwerken festgelegt. Diese Aufgabe ergibt sich aus dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. Die Abschaltung soll nach den Worten von BNetzA-Präsident Jochen Homann gemäß der Altersstruktur des Kraftwerksparks erfolgen.

Die Altersreihung bildet dabei den Eckpfeiler für den Kohleausstieg. Sie basiert auf dem Gedanken, dass ein Kraftwerk umso früher vom Netz soll, je älter es ist. Hierdurch werde den Klimazielen und dem Umweltschutz zugleich Rechnung getragen.

Spätestens 2038 soll das letzte deutsche Kohlekraftwerk vom Netz gehen. Ziel des Kohleausstiegs ist es, den CO2-Ausstoß erheblich zu reduzieren. Bis Ende 2022 bereits wird der Anteil der Kohleverstromung aus Stein- und Braunkohlekraftwerken auf jeweils rund 15 Gigawatt reduziert. Dieser Anteil sinkt dann bis 2030 auf rund acht Gigawatt bei Stein- und neun Gigawatt bei Braunkohlekraftwerken.

Die altersgestaffelte Kraftwerksliste ist auf der Seite der Bundesnetzagentur abrufbar.

Die BNetzA hat den NEST-Prozess abgeschlossen.