Die Bundesnetzagentur hat die Entwürfe für die Festlegung der zukünftigen Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Dabei wird ein einheitlicher Zinssatz für Strom- und Gasnetze angelegt, der für Neuanlagen mindestens 4,59 Prozent vor Körperschaftsteuer beträgt. Für Altanlagen wurde durch die BNetzA ein Zinssatz von mindestens 3,03 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt.
BNetzA-Präsident Jochen Homann zufolge halte sein Haus „grundsätzlich an den bewährten Methoden fest und stelle[…] eine im allgemeinen Umfeld angemessene Verzinsung sicher. Die gesunkenen Zinssätze spiegeln das geringere Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider. Die genaue Höhe der Zinssätze ist noch offen. Wir werden bei der Festlegung die Hinweise aus der Konsultation berücksichtigen“. Ziel sei es dabei, dass Investitionen dauerhaft attraktiv blieben. Es sei aber zu bedenken, dass die Renditen der Netzbetreiber von den Netznutzern bezahlt würden. Und diese dürfen nicht unnötig belastet werden.
Der Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus dem 10-Jahres-Durchschnitt des sogenannten risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. Derzeit sind laut Mitteilung der BNetzA am Kapitalmarkt keine Anzeichen erkennbar, dass der risikolose Zins während der nächsten Regulierungsperiode in einem Maße steigen könnte, das im festgelegten Eigenkapitalzinssatz nicht bereits berücksichtigt wäre. Man sei aber willens und in der Lage, den Eigenkapitalzinssatz bei einer unerwarteten Änderung des Zinsumfeldes während der nächsten Regulierungsperiode anzupassen.
Für die laufende Regulierungsperiode liegen die Zinssätze bei 6,91 Prozent vor Körperschaftsteuer für Neuanlagen und 5,12 Prozent vor Körperschaftsteuer für Altanlagen – womit die neuen Zinssätze rund ein Drittel bzw. 42,5 Prozent niedriger lägen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024.
Die Festlegungsentwürfe sind unter www.bundesnetzagentur.de/bk4-ekz abrufbar.